Nebenjob und Honorarverträge

1 Antwort

650 € im Monat, also kein Minijob, und als Werkstudent registriert und somit steuerlich begünstigt.

Das halte ich für ein Gerücht. Du zahlst für die 650,- Euro ebenso viel Steuern wie jeder andere, nämlich keine.

Werkstudent

Das bedeutet die einzigen Abgaben sind die Beiträge zur Rentenversicherung (9,3 %). Arbeitslosenversicherung entfällt. Krankenversicherung ebenso, weil Du ja die Studenten - KV hast. Einzige Bedingung: Studentenstatus. Dazu darf man nicht über 20 Stunden die Woche Arbeiten.

Du kannst Verträge/Tätigkeiten haben soviel Du willst, aber im Semester dürfen die 20 Stunden pro Woche nicht überschritten werden. In den Semesterferien kein Problem.

Ach so. Ich dachte immer, man wäre für alles, was über 450 € hinaus geht, voll steuerpflichtig

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@Kagadou

Steuerpflichtig ist man, wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat, oder ohne Wohnsitz in Deutschland hier Einkünfte hat.

Ab welcher Höhe von Einkünften man Einkommensteuer zahlt, hängt von der Art der Einkünfte ab und welche Freibeträge einem zustehen. Allein der Grundfreibetrag für unbeschränkt steuerpflichtige ist mit 8.354,- (2014), bzw. 8.472,- (2015), also erheblich höher als 450,- monatlich = 5.400,- im Jahr.

Diese irrige Ansicht kommt von der Minijobregel, die bei der Gelegenheit auch noch völlig falsch interpretiert wird.

Der Minijob (bis 450,- Euro monatlich), gilt nur für abhängig Beschäftigte und ist weder steuer-, noch sozialversicherungsfrei. Die Abgaben werden lediglich mit 30,99 % pauschal vom Arbeitgeber entrichtet. Der Minijob ist auch nicht billig, weil 30,99 % Abgaben mehr sind, als der Arbeitgeber als Arbeitgeberanteil bei einem Angestellten im Bereich über 450,- Euro zahlen müsste (ca. 20 %).

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