Vollzeit, Gewerbe, weitere Tätigkeit

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Das mit dem Büroservice kannst Du ohne weiteres machen. Besser nicht als Gewerbe melden, sondern im Sinne § 55 b Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig werden. Das ist eine Reisegewerbe-Tätigkeit als Subunternehmer, bei dem die Anbahnung von Aufträgen von Dir ausgehen muss. Also jeden Monat ein Fax an Deine Kunden mit Nachfrage um Aufträge und alles ist in trocknen Tüchern. Keine Anmeldung, keine IHK, keine Handwerkskammer etc. Schein-Selbstständig bis Du nur, falls Du nur einen Auftraggeber hast, feste vorgegebene Arbeitszeiten hast, keine Mitarbeiter und keine freie Preisgestaltung. Die Crux ist der Beitrag zur GKV mit mindestens 280€/Monat. Am besten ist eine Stelle, bei der Du sozial versichert (410€) bist, und nebenbei selbstständig (egal ob stehendes Gewerbe via Gewerbeanmeldung oder Reisegewerbe via Reisegewerbekarte, oder Subunternehmer §55 b Abs.1) Dann bist Du krankenversichert und arbeitslos versichert für wenig Geld und kannst beliebig dazu verdienen. Egal wie mit Gewerbe, Kapitalerträgen oder Miet/Pachteinnahmen, ohne dafür Krankenversicherung zu zahlen. Allerdings muss Dein Chef das absegnen. Viele machen das so, die z. B. als ältere keinen normalen Job mehr finden. Bei Handwerken am Bau ist das kein Thema, bei Baumindeslohn von 13€ Brutto und Stundensätzen für solche Selbständigen ab 25€/Std.