Was muss ich beachten bei zwei Jobs, die über die Lohnsteuerkarte laufen?
Hallo zusammen, Folgendes Szenario, ich arbeite zur Zeit in einer Firma auf Lohnsteuerkarte und zahle da auch die üblichen Steuer. Ich bin Student und kann daher nur sehr eingeschränkt dort arbeiten. Mal viel, mal wenig sprich mal 100 Euro selten mehr, kann aber auch mal 500 sein oder mal ein Monat nichts. Wieso das nicht als geringfügige Beschäftigung angemeldet ist, ist hier irrelevant. Ich weiß jetzt nicht unter welche Job Kategorie das fällt...Teilzeit, versteuerter Minijob? Es geht jetzt nämlich da drum, dass ich einen anderen Teilzeitjob annehmen will, bei dem ich früher anfangen müsste als es geplant war. Dadurch kommt das mit der Kündigungsfrist vom ersten Job nicht ganz hin, den es würden sich beide Jobs dann 4 Tage lang überlappen. Wie sieht das nun mit der Steuerklasse aus bzw. wird der neue Arbeitgeber Probleme bekommen mich anzumelden? Denn er weiß von meinem jetzigen Job nichts, ich hatte das beim Bewerbungsgespräch nicht erwähnt gehabt, da ich ja eigentlich erst später anfangen sollte und den ersten Job locker rechtzeitig hätte kündigen können. Nun werden sich beide Jobs 4 Tage lang überlappen. Der erste Job ist bereits gekündigt mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen. Also meine Frage, hat der neue AG die Möglichkeit zu sehen, dass ich noch einen zweiten Job habe? Wie sieht das generell mit der Bearbeitung solcher Sachen aus ? Sprich, wenn ich den ersten Job z.b zum 24. gekündigt habe und ich vom neuen AG am 20. angemeldet werde, sieht die Steuerbehörde, dass ich den ersten Job bereits gekündigt habe ? Ich hoffe ihr könnt mir da bisschen weiterhelfen.
3 Antworten
1. Die Steuerbehörde sieht nie, ob Du gekündigt hast oder nciht.
2. Die sehen nur, dass ein Arbeitgeber ELSTAM daten lädt, also das dort ein Angestelltenverhältnis eingegangen wurde, aber das interessiert die auch nicht.
3. in dem Monat, wo Du noch beim ersten Arbeitgeber (AG) bist, wirst Du beim zweiten AG die Lohnsteuerklasse 6 haben. Im Monat darauf musst Du dem neuen Arbeitgeber sagen, dass er die ELSTAM daten nochmal laden soll.
4. Bei einer ersten Arbeitsstelle fällt bei den von Dir genannten Beträgen keine Lohnsteuer an. Lohnsteuer fällt bei Steuerklasse 1 erst ab 950,- Euro an.
5. Als Student wird Dir nur Rentenversicherungsbeitrag abgezogen.
6. Wichtig ist nur, dass Du im Semester nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, weil sonst Dein Studentenstatus in Gefahr kommt.
7. Ach ja, dadurch das Dein neuer AG beim Laden der Elstamdaten sieht, dass die Steuerklasse 6 kommt, weiss er, dass da noch eine zweite Anstellung ist. Deshlab ja auch sagen, dass er im nächsten Monat neu laden soll, dann sieht er, dass es nur eine Überschneidung war. z. B. wegen Urlaubstagen.
Es gibt keine Lohnsteuerkarten mehr, drum können darüber keine Jobs laufen.
Wie sieht das nun mit der Steuerklasse aus bzw. wird der neue Arbeitgeber Probleme bekommen mich anzumelden?
Nein. Aber es kann in den Steuerklassen I bis V immer nur maximal 1 Arbeitsverhältnis abgerechnet werden. Wenn der zweite Arbeitgeber deine Daten aus ELStAM zieht, wird er merken, dass er nur auf Klasse VI anmelden kann, das lässt sich aber, wenn der andere Job wegfällt auch wieder ändern.
Wird über die Klasse VI Lohn abgerechnet so besteht Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung 2015 bis zum 31.05.2016. Evtl. zu viel gezahlter Steuer wird erstattet.
Die sozialversicherungsrechtliche Einstufung folgt der Steuer nicht exakt.
Als Student kannst du in die studentische Krankenversicherung KVdS. Diese sieht kein Verdienstlimit vor, nur eine Zeitbegrenzung. Studenten sollten daher von Minijobs Abstand nehmen und ehr als Werkstudent tätig werden. Wenn möglich am besten in einem Job der dem Studium nahe liegt, da generell praktische Erfahrung höher eingestuft wird als theoretische Studiengänge und Abschlüsse.
Noch eine kleine Ergänzung, wenn ich dann am 20sten den Vertrag abschließe. Wird es bestimmt eine Seite geben, auf der andere Beschäftigungen erfragt werden. Muss ich dann die Beschäftigung angeben obwohl diese dann 4 Tage später eh gekündigt ist ?