Was muss ich beachten bei zwei Jobs, die über die Lohnsteuerkarte laufen?

3 Antworten

1. Die Steuerbehörde sieht nie, ob Du gekündigt hast oder nciht.

2. Die sehen nur, dass ein Arbeitgeber ELSTAM daten lädt, also das dort ein Angestelltenverhältnis eingegangen wurde, aber das interessiert die auch nicht.

3. in dem Monat, wo Du noch beim ersten Arbeitgeber (AG) bist, wirst Du beim zweiten AG die Lohnsteuerklasse 6 haben. Im Monat darauf musst Du dem neuen Arbeitgeber sagen, dass er die ELSTAM daten nochmal laden soll.

4. Bei einer ersten Arbeitsstelle fällt bei den von Dir genannten Beträgen keine Lohnsteuer an. Lohnsteuer fällt bei Steuerklasse 1 erst ab 950,- Euro an.

5. Als Student wird Dir nur Rentenversicherungsbeitrag abgezogen.

6. Wichtig ist nur, dass Du im Semester nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, weil sonst Dein Studentenstatus in Gefahr kommt.

7. Ach ja, dadurch das Dein neuer AG beim Laden der Elstamdaten sieht, dass die Steuerklasse 6 kommt, weiss er, dass da noch eine zweite Anstellung ist. Deshlab ja auch sagen, dass er im nächsten Monat neu laden soll, dann sieht er, dass es nur eine Überschneidung war. z. B. wegen Urlaubstagen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Es gibt keine Lohnsteuerkarten mehr, drum können darüber keine Jobs laufen.

Wie sieht das nun mit der Steuerklasse aus bzw. wird der neue Arbeitgeber Probleme bekommen mich anzumelden?

Nein. Aber es kann in den Steuerklassen I bis V immer nur maximal 1 Arbeitsverhältnis abgerechnet werden. Wenn der zweite Arbeitgeber deine Daten aus ELStAM zieht, wird er merken, dass er nur auf Klasse VI anmelden kann, das lässt sich aber, wenn der andere Job wegfällt auch wieder ändern.

Wird über die Klasse VI Lohn abgerechnet so besteht Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung 2015 bis zum 31.05.2016. Evtl. zu viel gezahlter Steuer wird erstattet.


Die sozialversicherungsrechtliche Einstufung folgt der Steuer nicht exakt.

Als Student kannst du in die studentische Krankenversicherung KVdS. Diese sieht kein Verdienstlimit vor, nur eine Zeitbegrenzung. Studenten sollten daher von Minijobs Abstand nehmen und ehr als Werkstudent tätig werden. Wenn möglich am besten in einem Job der dem Studium nahe liegt, da generell praktische Erfahrung höher eingestuft wird als theoretische Studiengänge und Abschlüsse.

Noch eine kleine Ergänzung, wenn ich dann am 20sten den Vertrag abschließe. Wird es bestimmt eine Seite geben, auf der andere Beschäftigungen erfragt werden. Muss ich dann die Beschäftigung angeben obwohl diese dann 4 Tage später eh gekündigt ist ?