Kleingewerbe als Nebentätigkeit unter 450, wird das tatsächlich besteuert?

3 Antworten

Du liegst falsch, denn natürlich werden die 450,- Euro mit Abgaben belastet. Der Arbeitgeber zahlt für einen 450,- Euro Job pauschal ca. 32 % Abgaben.

Wenn Du diese Nebentätigkeit aufnimmst, zahlst Du Deine Steuer nicht auf die Einnahmen, sondern auf den Gewinn. Also von den 200,- bis 300,- Euro sind erstmal die Kosten abzuziehen.

Nur auf den verbleibenden Gewinn, wird Einkommensteuer fällig.

In beiden Fällen kannst Du außerdem noch einen kleinen Vorteil erzielen, wenn Du mit Umsatzsteuer arbeitest, denn dann kannst Du aus den Kosten die Vorsteuer abziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die rationale Begründung dafür ist, dass Minijobs eine steuerrechtliche Ausnahme darstellen aus Gründen der Vereinfachung.

Sie sind aber trotzdem nicht abgabenfrei. Die Abgaben werden durch den Arbeitgeber pauschal geleistet i.d.R..

Du willst ein Gewerbe betreiben - Kleingewerbe gibt es nicht.

Bei einem Minijob wird die Steuer pauschal abgeführt (ist also entgegen Deiner Meinung doch versteuert).

In Deinem Gewerbe verdienst Du nichts - Du machst Gewinn/Verlust.

Dieser fliesst logischerweise in die ESt-Erklärung ein.

Wegen ein paar Euro Steuer keinen Gewinn machen zu wollen ist doch unsinnig.