Zusammenziehen?

3 Antworten

was genau bekomme ich (Harts 4) Geldtechnisch überhaupt noch? Er verdiennt ca 3000€

Bei 3000 Euro netto? ....

Nach einem Zusammenzug ist er Dir gegenüber nach dem SGB II zum Unterhalt verpflichtet ..... und von ( nach Miete ) verbleibenden 1800 Euro kann man durchaus auch zu Dritt leben.

Hinzu kämen nach Geburt des Kindes mindestens Basiselterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich und das Gesetliche Kindergeld.

Nach SGB II bestünde neben der Miete Euer Bedarf nach Geburt Eures Kindes bei 2*90% des Eckregelsatzes ( 502 Euro ) also = 904 Euro zuzüglich des Regelsatzes für das Kind = 318 Euro - Gesamtregelbedarf = 1222 Euro.

Was bitteschön würdest Du da jetzt seitens der Steuerzahler noch erwarten wollen?

Hallo Lillifee,

Wenn Dein Partner 3000 verdient, (netto oder brutto?) dann glaube ich wirst Du nicht mehr viel bekommen, ggf. garnichts, weil sein Gehalt genug für Euch beide ist. 🙏

GandalfAwA  01.05.2023, 17:49

Wenn Ihr heiratet, kann er aber in Lohnsteuerklasse 3 wechsen, dann bleiben so 250 EUR mehr von Netto übrig als bisher.

Wenn Ihr unverheiratet bleibt, kann er Sonderausgaben "Unterstützung für Hilfebedürftige Personen" angeben in der Einkommensteuer Erklärung. Pro Monat glaub ich 640 EUR EUR, für diesen Betrag muss er dann keine Steuer zahlen

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Andri123  01.05.2023, 19:44
@GandalfAwA

Stimmt, sehr guter Hinweis. Vermutlich lohnt sich dann der Gang zum Lohnsteuerhilfeverein.

Nach meiner Kenntnis kann der Unterhalt für die Kindsmutter in Höhe des Grundfreibetrages zzgl. der KV-Beiträge geltend gemacht werden. Wobei eigenes Einkommen der Kindsmutter über 624,-€ angerechnet wird, wozu evtl. auch das Elterngeld zählt (das weiss ich nicht). Par 33a Abs.1 EStG.

Wobei mir auffällt, dass sie sich ab Zusammenzug dann eben auch freiwillig krankenversichern muss, kostet gut 200,-€ pro Monat.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiToN3X09T-AhUEiv0HHdw3BP8QFnoECAwQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Festg%2F__33a.html&usg=AOvVaw0_8l3jryiLWWv-PvTiLgjX

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Andri123  01.05.2023, 19:46
@GandalfAwA

"Anlage Unterhalt" ist das. Heisst in Deinem Steuerprogramm vielleicht anders.

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Wahrscheinlich nichts. Denn Hartz iV gibt es seit Jahresanfang nicht mehr. Und auch beim Bürgergeld, dem Nachfolgemodell, wird erst einmal entschieden, ob Ihr Bedarfsgemeinschaft darstellt. Dies ist der Fall, wenn sichdas Zusammenleben in dieser Wohnung schon länger dauert als 1 Jahr. Dazu triffst Du aber keine Aussage.

wilees  01.05.2023, 18:07

Hier würde von Anbeginn des Zusammenlebens an eine BG vorausgesetzt werden, da FS das grmeinsame Kind erwartet.

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