ich beziehe grundsicherung,und möchte mit meiner freundin(rente) zusammenziehen.wird das verrechnet?

1 Antwort

so ist es Bedarfsgemeinschaft bei Bedarfsgemeinschaft gehören neben dem Antragsteller im Haushalt lebende Partner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften, "eheähnliche" (auch gleichgeschlechtliche Paare), unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (auch die des Partners).