Darf ich Wertgegenstände kaufen bevor ich in ein Pflegeheim gehe?

6 Antworten

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Laptop ,Handy , Fernseher und Kleidung sind Gebrauchsgegenstände, die Dir auch im Pflegeheim zustehen sollten.Die Anschaffungskosten sollten aber im Rahmen sein.

Nachdem Du schon Kenntnis davon hast, dass Deine Einkünfte nicht ausreichen um die Kosten zu decken und dass die Allgemeinheit (wir Steuerzahler) zuzahlen müssen ist es schlichtweg schon Sozialbetrug, denn Dir ist auch klar, das die von Dir angepeilten Geräte so einen hohen Wertverlust nach der Anschaffung haben, dass ein Verkauf kaum Erlös bringt.

Zum Schuß, mit meinen neuen Luxusgegenstände im Heim habe ich keine Probleme bekommen und darf alles behalten.

Wäre in dem Sinne Betrug. Ich bin echt schockiert wie gelassen heutzutage öffentlich mit solch "weltfremden Ansichten" und "Halbwahrheiten" um sich geschmissen wird.

Diese "Ist mir doch egal wer für Schäden aufkommt, ich lass das Amt erstmal bezahlen"-Einstellung treibt mir echt die galle hoch. Klar, Steuern zu zahlen ist nie "cool", aber Menschen wie ich, die solche Nutzniesser "mit-bezahlen" haben dieser Tage kaum noch Mitgefühl für Menscghen,die so egoistisch durch die Weltgeschichte rennen, und andere menschen mit ihrem Egoismus leer-lutschen.

Zur Info von einem Anwalt.

Diese Antwort bekam ich von einem Anwalt

Sehr geehrter Herr xxxx

an erster Stelle will ich auf die theoretische Möglichkeit verweisen, dass die Sozialbehörde bezüglich Laptop und Fernseher behaupten könnte, es handele sich nicht mehr um zu verschonende angemessenen Hausrat im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 4 und Sie daher zum Erwerb günstigerer Geräte drängen könnte.

Was angemessen ist, hängt von Ihren bisherigen lebensumständen ab.

Außerdem ist aber auch zu berücksichtigen, dass die Verwertung der Gegenstände solche Kosten verursachen würde bzw. so einen geringen Erlös einbringen könnte, dass die Behörde evtl. ohnehin keinen „Gewinn“ daraus erzielen würde.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen die
Dinge in der Praxis ohne weiteres belassen werden, wollte Sie aber über alle Eventualitäten aufklären.

Aus dem Schonvermögen können Sie nach freiem Belieben Geldgeschenke machen.

Wenn allerdings erst infolge der Schenkungen nur noch das Schonvermögen (2.600,00 €) vorhanden wäre, so könnte
die Sozialbehörde grundsätzlich auf Ihren Anspruch nach § 528 BGB zurückgreifen:

Denn soweit man infolge einer Schenkung selbst nicht mehr in der Lage ist für seinen Unterhalt zu sorgen, kann man eine Schenkung wieder zurückfordern.

Diesen Anspruch kann die Sozialbehörde auf sich überleiten und unabhängig von Ihren Wünschen dazu geltend machen.

Dies gilt allerdings infolge von §534 BGB nicht für sogenannte Pflicht- und Anstandsschenkungen.

Eine Pflichtschenkung muss durch eine über die allgemeine Nächstenliebe hinausgehende, in den konkreten Umständen des Einzelfalls wurzelnde sittliche Pflicht getragen, nicht nur sittlich gerechtfertigt, sondern sittlich geboten sein.

Vermögen, Lebensstellung der Beteiligten und ihre persönlichen Beziehungen sind zu berücksichtigen.

Beispiele sind die Unterstützung nicht unterhaltsberechtigter Verwandter (Geschwister) wie die Belohnung einer unter schweren persönlichen Opfern erbrachten Pflegeleistung.

Eine Anstandsschenkung ist anzunehmen, wenn sie nach den Anschauungen der sozialen Gruppe des Schenkers nicht unterbleiben kann, ohne dass der Schenker an Achtung und Ansehen verliert.

Hierzu sind gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke und übliche Geschenke unter Verwandten (Geburtstag,Kommunion/Konfirmation, Hochzeit, Weihnachten, Jubiläum, Einladung) zu rechnen.

Eine belohnende Zuwendung ist eine Anstandsschenkung, sofern sie nicht erheblich über das von dem Beschenkten als Ausgleich für seine eigenen Leistungen erwartete Maß der Freigebigkeit
hinausgeht.

Leider kann ich Ihnen also keine
genauen Zahlen nennen es ist eine Einzelfallentscheidung, die je nach den
Lebensumständen zu vollkommen verschiedenen Werten führt. Eventuell könnte es – um Ärger zu vermeiden – sinnvoll sein mit der Sozialbehörde dazu Rücksprache zu halten.

Allerdings muss Ihnen dabei natürlich bewusst sein, dass diese
sicherlich eher die eigenen (finanziellen) Interessen im Auge hat, als die Ihren.

Geldgeschenke: kleinere beträge bis 100 euro.

wenn Sie dieselben Schenkungen seit Jahren vorgenommen
haben und auch andere in Ihrem sozialen Umfeld Schenkungen in ähnlicher Höhe und an einen ähnlichen Personenkreis tätigen, wird man davon ausgehen können, dass es sich um Anstandsschenkungen handelt.

Wie gesagt, kann ich Ihnen leider keine absolute
Grenze nennen, da diese von den Einzelfallumständen abhängt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

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An deiner Stelle würde ich das Geld ausgeben, wahrscheinlich darfst du das sogar offiziell. Pro lebensjahr hat man einen gewissen Freibetrag, den man bei H4 und änlichen Sachen behalten darf.

Da schon Rente bezogen wird kommen die wesentlich engeren Regeln für Grundsicherung zur Anwendung

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