Zusammenziehen mit Partner der Krankengeld bezieht

2 Antworten

Als Familie habt ihr einen Anspruch auf gemeinsames Wohnen. Aus diesem Grund muss das Jobcenter  einem Zusammenzug und damit einem Umzug zustimmen  und die notwendigen Kosten  tragen.

Selbstverständlich wird aber das Einkommen Deines Partners mit angerechnet - egal ob Krankengeld oder ALGI.

Dass Krankengeld ist hier nicht relevant für den Anspruch auf ALG II dem Grunde nach. Allerdings wird es selbstverständlich als Einkommen angerechnet, da es bedarfsmindernd ist.