zum Versteuren Summe bei einer Werkstudentstätigkeit?

4 Antworten

Das klingt für mich, als wärst Du nur beschränkt steuerpflichtig gewesen. In diesem Fall gibt es keinen Grundfreibetrag. Hattest Du die deutsche Staatsbürgerschaft und einen inländischen Wohnsitz für ganz 2022?

Auf Antrag kannst Du Dich der unbeschränkten Steuerpflicht unterwerfen.

Wenn Dein gesamtes Einkommen als unbeschränkt Steuerpflichtiger (aus allen Tätigkeiten in 2022 zusammengerechnet) brutto 18.053 EUR betrug, dann sollte in der Tat die Besteuerung den Grundfreibetrag berücksichtigen.

Daher: widersprich dem Bescheid und überprüfe den Punkt in mit beschränkter vs. unbeschränkter Steuerpflicht.

wfwbinder  23.04.2023, 08:20

Moin Moin Gandalf, bei beschränkter Steuerpflicht, hätte er tausende zahlen müssen. Er hat einfach gepennt beim Eintragen seiner Versicherungsbeiträge.

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Kttk85  23.04.2023, 13:21
@wfwbinder

Das Daten zur Krankenversicherung von Finanzamt nicht berücksichtigt werden ist eigentlich nicht möglich. Selbst wenn diese nicht angegeben wurden werden Sie vom Finanzamt automatisch berücksichtigt. Damit sie nicht berücksichtigt werden müsste der Bearbeiter die Daten aktiv verwerfen.

Es gibt eigentlich nur 3 wahrscheinliche Möglichkeiten

1. Es gibt keinen elektronischen Daten. Dann können die Beiträge nicht berücksichtigt werden bis die elektronische Übermittlung nachgeholt wird.

2. Die Beiträge sind wirklich nur sehr gering, dafür könnte es mehrere Gründe geben.

3. Die Beiträge wurden bei der Steuererklärung der Eltern berücksichtigt.

Beim Finanzamt anzurufen und nachfrage ist sicherlich die beste Lösung.

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Irgendetwas stimmt da nicht.

18.053,- Gesamtbrutto mit 701,00 Euro Lohnsteeuerabzug kann sein, denn die Jahreslohnsteuer (Lohnsteurjahresformel) wäre 536,- Euro.

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 15.083,- Euro ergibt sich nach der Einkommensteuertabelle 2022 (der Grundfreibetrag von 10.347,- ist in die Formel eingebaut) eine Jahreseinkommensteuer von 755,- Euro.

Das passt also weder zu den566,- Euro Jahreslohnsteuerschuld noch zu Deinem Einkommensteuerbescheid von 907,- Euro.

Es kann sein, bzw ist wahrscheinlich, dass Du die Erklärung falsch ausgefüllt hast.

Als Werkstudent hast Du den Renteversicherungsbeitrag bezahlt. das sind 9,3 % vom Brutto = 1.679,- Euro (gerundet). Dann sind noch Deine Studentenkrankenversicherungsbeiträge abzugsfähig, geschätzt 1.200,-, 36,- Euro Sonderausgabenpauschale bekommt jeder und den Arbeitnehmerpuschbetrag von 1.200,- Euro auch.

Bei 18.053,- brutto kommen ich mit abzügen von 1.200,- + 1.200,- +1.679,- -36,- = Gesamtabzug 4.115,- Euro was ein zu versteuerndes Einkommen von 13.938,- Euro und eine einkommensteuerschuld von 514,- Euro und damit 187,- Euro Erstattung.

Prüfe Deinen Bescheid und lege Einspruch ein. Die Rentenversicherungsbeiträge stehen auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung und die Krankenversicherungsbeiträge zahlst Du selbst. die 1.200,- und die 36,- Euro sind Pauschalen die jeder bekommt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Der Unterschied zwischen Otto-Normal-Arbeitnehmer und Dir als Werkstudenten liegt u.U. in den unterschiedlichen - steuermindernd zu berücksichtigenden - Sozialversicherungsbeiträgen.

Nichtsdestotrotz solltest Du dem Bescheid widersprechen, so dass das FA diesen noch einmal überprüfen muss.

https://www.gruendung.de/tools/gehaltsrechner-werkstudent/

Der Freibetrag ist im Steuertarif bereits berücksichtigt. 15.083€ wäre daher der richtige Betrag.

Die Nachzahlung kommt vermutlich daher das der Arbeitgeber mit der Mindestvorsorgepauschale gerechnet hat, deine tatsächlichen Ausgaben für die Krankenversicherung aber niedriger waren oder unter Umständen schon bei deinen Eltern berücksichtigt wurden

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung