Mein Ital. Arbeitgeber hat im Jahren 2015 meine ital. einmalige Betriebsrente (TFR) in Italien versteuern lassen, obwohl ich seit 01.11.2014 meine Steuererk?

1 Antwort

Nach Artikel 18 des DBA sind Ruhegehälter im Kassenstaat zu versteuern, hier also in Italien. Wenn nicht eine Ausnahmeregelng greift, die du uns verschwiegen hast, wird dein Antrag alos noch sehr lange laufen.

Nach Artikel 24 (3) DBA, § 32b EStG-DE unterliegt die Rente in Deutschland dem Progressionsvorbehalt, natürlich nach deutschem Recht zu berechnen - und einzutragen in Anlage AUS.