Werkstudent +teilzeit/minijob über die SemesterFerien?

3 Antworten

deiner arbeitsstelle MUSST du auf jeden fall bescheid geben, dazu bist du verpflichtet. die abgaben müssten sich allerdings vom 1. jobn icht ändern, da man bei 450 euro keine steuern zahlt. 

1. Natürlich kannst Du einen zweiten Job annehmen.

2. In den Semesterferien gilt die 20 Stunden regel nicht. Die gilt nur in der Zeit der Vorlesungen.

3. Ja, Du musst es Deinem ersten Job sagen, dass Du einen zweiten hast.

4. Der zweite Job wird gem. St.-Kl. VI abgerechnet.

Das Finanzamt kann und wird Dir keine Auskunft geben, denn a) steht bei denen über der Tür "Finanzamt" und nicht "Steuerberatung" und b) interessieren die sich z. B. überhaupt nicht für Dinge wie die 20 Stunden Regel, weil das für die Besteuerung unwichtig ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

An wen kann ich mich dann wenden ? 

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Hallo,

in den Semesterferien gibt es keine zeitliche Begrenzung. Der Arbeitgeber benötigt einen Nachweis über die Dauer der vorlesungsfreien Zeit.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist der bisherige Arbeitgeber bei Aufnahme einer 2. Beschäftigung zu fragen bzw. zu informieren. Es gibt viele Arbeitgeber, die das prinzipiell ablehnen.

Außerhalb der Semesterferien werden die Arbeitszeiten addiert und dann mit den 20 Stunden verglichen.

Bei allen Fragen zur Sozialversicherung bei Werkstudenten ist die Krankenkasse Ansprechpartner.

Fragen zur Lohn- und Einkommensteuer kann das Finanzamt beantworten.

Bei Fragen zum Arbeitsrecht kann man den Betriebsrat oder - als Mitglied - die Gewerkschaft fragen.

Gruß

RHW