Rückzahlung von ALG 2 Bezügen nach Kündigungsschutzklage?

2 Antworten

Wenn ihm das Amt die Aufforderung geschickt hat, das Geld abzuziehen , dann ja. Ansonsten mußt du das Geld ja selber von der Nachzahlung zurückzahlen.

Ist also gehupft wie gesprungen, wer das Geld zurückzahlt.

Tommi404 
Fragesteller
 30.05.2021, 13:57

Vielen Dank für deine Antwort.

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Scheinbar KANN er das, ja! 😜😁😎

Und PS:

ALG2 steht Dir für den Zeitraum dann nicht zu, musst Du zurück zahlen!

Oder hattest Du gedacht, dass Du nun beides behalten kannst???

Tommi404 
Fragesteller
 30.05.2021, 10:02

Danke für die Aussage.

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