WG-Zimmer Kündigen?

3 Antworten

Dieser Frage muß man mit einer Gegenfrage kontern: Wer ist denn der Vermieter des WG-Zimmers? Ist das der Hauptmieter oder der Eigentümer? Wenns der Eigentümer ist, wird die Sache Problematisch. Dann kann das einzelne WG-Mitglied nicht separat kündigen, sondern es müssen alle Mitglieder der WG die Kündigung unterschreiben und die gilt dann auch für alle.Wenn Untermiete: Ist das WG-Zimmer möbliert oder unmöbliert vermietet worden? Für möblierten Wohnraum gilt eine Frist von 14 Tagen, für unmöblierten eine von 3 Monaten.

Wenn jeder von Euch den Mietvertrag unterschrieben hat ist jeder von Euch Hauptmieter und Ihr könnt auch nur alle gemeinsam kündigen.

Du kannst zwar im Rahmen Eurer internen Absprachen im Innenverhaeltnis zwischen euch Mietern eine Kuendigung aussprechen, doch betrifft diese niemals das Hauptmietverhältnis.

Der Vermieter hat einen Vertrag mit allen Mietern. Was ihr dann unter euch ausmacht, braucht ihn nicht zu interessieren.

Du bist und bleibst Hauptmieter bis die Wohnung entweder von allen Mietern gekuendigt wurde, oder aber bis eine von allen Beteiligten (einschliesslich Vermieter!) akzeptierte Vertragsänderung in Kraft tritt.

Und es gibt noch eine schlechte Nachricht: Wenn die anderen Mitmieter aus irgendwelchen Gründen die Mietzahlung einstellen oder auch nur in Verzug geraten, kann sich der Vermieter auch an Dich wenden. Nicht nur mit dem auf dich entfallenden Drittel, sondern mit seinen gesamten Forderungen.

ist im Vertrag nichts vereinbart, ist es die gesetzliche Frist von 3 Monaten (BGB). Nur empfiehlt sich, hier gesonderte Regelungen zu vereinbaren, denn nicht nur die Frist ist ein Thema, sondern die Vertragsgestaltung generell:

  • was passiert mit den anderen WG-Mietern?
  • kann ein WG-Mitglied alleine kündigen?
  • wie ist das mit der Kaution (Auszahlung)?
  • wie gestaltet sich die Nachmietersuche?
  • wer haftet für Schäden/ für Mietausfälle?