Wie kann ich vertraglich verhindern, dass meine Schwester einen Kredit auf das gemeinsam geerbte Haus aufnimmt?

3 Antworten

Ein grundbuchlich gesicherter Kredit kann nur von beiden Eigentümerinnen aufgenommen werden und die Urkunde muss notariell beglaubigt werden. Da wird ohne Dich nichts eingetragen, wenn Ihr beide im Grundbuch als Eigentümerinnen eingetragen seid! Diese Sorge bist Du also los!

Problemzone: "Meine Schwester und ich verstehen uns nicht sonderlich gut."

Das und die nur gemeinsame Kontoverfügung wird früher oder später zu Problemen führen, z. B. bei Instandhaltungsmaßnahmen, Reparaturen, anderen Ausgaben, Mietverträgen. Da versucht die eine oder die andere der anderen Knüppel in die Entscheidungskompetenz zu werfen oder Entscheidungen hinauszuzögern. Das fängt schon damit an, dass Deine Schwester als Eigentümerin etwaige Mietinteressenten vergrault oder
"Deine" künftigen Mieter anmeckert. Ich sehe schwarz für diese Gemengelage!

Schnuffeline:

Belastungsgegenstand mit einer Hypothek oder Grundschuld kann auch der Bruchteil eines Miteigentümers sein (§ 1114 BGB).

Deine Schwester dürfte allerdings keinen seriösen Finanzier finden, der mit der Belastung nur eines Bruchteils einverstandne wäre.

Für den Kauf, auch den Erwerb über eine  Zwangsversteigerung, würden sich kaum Interessenten finden. Ausnahme: Du als Miteigentümer, um letztendlich Alleineingentümer zu werden.

Hallo, wenn Ihr beide als Eigentümer des Hauses eingetragen seid, wird da kein Kredit ohne Dich möglich sein.

Viel Glück

Barmer