Wie leicht kommt man aus einem Kredit im falle einer Trennung? Muss man das irgendwie notariell absichern?

6 Antworten

Hallo Schatzii,

generell ist es sinnvoll als unverheiratetes Paar sich frühzeitig über mögliche Eventualitäten Gedanken zu machen.

Gerne versuche ich Dir bei Deinem Anliegen weiterzuhelfen:

Da ihr beide gemeinsam den Kredit über 200.000 Euro aufnehmt, haftet ihr beide gesamtschuldnerisch. Du hast im Trennungsfall natürlich die Möglichkeit, Dir Deinen Eigentumsanteil von 40% auszahlen zu lassen und eine sog. Schuldhaftentlassung für den Kredit zu beantragen. Voraussetzung ist hierfür, dass sich dann dies auch Dein Lebenspartner leisten kann und die Bank zustimmt, dass er den Kredit alleine führt.

Hinsichtlich einer zusätzlichen Vereinbarung gibt es verschiedene Optionen, die meistens auch mit einer notariellen Bestätigung verbunden sind. Wie z.B. bei einem privatrechtlichen Vertrag, in dem Ihr beide schriftlich festhaltet, wem und wieviel zusteht und so schon im Vorfeld die Vorgehensweise im Trennungsfall festlegt (z. B. auch um die Anteile von anderen Besitztümern zu regeln). Es kann sich dabei beispielsweise um eine Art von Ehe/Partnervertrag handeln, ohne dass gesetzliche Regelungen wie bei einer Ehe zugrunde liegen.                 

Im Todesfall geht der Eigentumsanteil Deines Lebensgefährten im Übrigen an die gesetzlichen Erben über (z.B. Eltern von ihm) – sofern es keine vertragliche Regelung oder ein Testament gibt. Um dem vorzubeugen, könnt Ihr u.a. einen Erbvertrag abschließen und Euch so gegenseitig als alleinige Erben bestimmen. Mögliche Auseinandersetzungen mit der restlichen Familie in Bezug auf die Nachfolge würdet ihr so umgehen.

Die Thematik ist komplex und die für Euch sinnvollsten Absicherungsmöglichkeiten, sicherlich auch davon abhängig, wie weit ihr gehen wollt. Daher kann ich nur ein paar wenige mögliche Punkte anreißen. Wenn Du Dich ganz genau informieren willst, hilft aus meiner Sicht nur ein Notar weiter.

Ich wünsche Euch beiden viel Erfolg bei Eurem Bauvorhaben und alles Gute!

Viele Grüße, Meryem von Interhyp

LittleArrow  27.06.2018, 17:07
Voraussetzung ist hierfür, dass sich dann dies auch Dein Lebenspartner leisten kann und die Bank zustimmt, dass er den Kredit alleine führt.

Und an der zweiten Voraussetzung scheitert es dann, denn warum sollte die Bank da zustimmen, insb. wenn der verbleibende Kreditnehmer nun ärmer geworden ist?

Du kommst da nicht mehr raus! Fliegenfängermethode der Bank!

0
user2358  27.06.2018, 18:37

Das ist eine supermässige Idee: per Erbvertrag oder Testament wird die unverheiratete Partnerin als Alleinerbin festgelegt.

Das hat zur Folge, dass sich die pflichtteilsberechtigten Erben (hier die Eltern des Mannes) krumm und schief lachen, weil ihnen dann das Haus egal ist, da sie von der unverheirateten Partnerin den Pflichtteil in Form von Bargeld verlangen können.

Und die unverheiratete Partnerin hat das Problem, das Geld zu beschaffen.

3

Auch noch bei der Schwiegermutter! Naja, du wirst es wissen.

Im Falle einer Trennung gehören dir ohne weitere Vereinbarungen 40 % des Hauses, das als Sicherheit für das Darlehen dient. Um eine Versteigerung zu vermeiden wird dir den Freund oder dessen Eltern die 40 % abkaufen/das Darlehen übernehmen.

So der Idealfall. Wenn die Bank nicht mitspielt, kein Geld da ist, um dir deinen Teil abzukaufen und sich zu einem vernünftigen Preis auch kein Käufer findet, kann es passieren dass du die Restschulden abzahlen musst, ohne etwas davon zu haben.

Gegen so was sichert dich weder der Notar noch sonst was ab.

Der Bau oder auch nur Kauf einer Immobilie ist für einen Großteil der Deutschen, das größte finanzielle Abenteuer ihres Lebens. Dem enormen Risiko stehen Nachteile und wenige Vorteile gegenüber. Entscheidend ist die Frage "ob". Beim Rest hängt man von Dingen ab, die kein Mensch vorhersehen oder auch nur erahnen kann.

Ein paar professionelle Antworten hast Du ja schon.

Aber im Wesentlichen ist das alles Mist ohne verheiratet zu sein.

Weil Du kommst aus der Nummer im Problemfall nicht raus.

Die Bank wird Dich nicht rauslassen, wenn er nicht zahlt dann zahlst Du und zwar solange wie er nicht zahlt. Er wohnt in dem Haus also wird es auch zum Problem das Haus zu verwerten um den Klotz loszuwerden.

Und in der gesamten Zeit ist Deine Kreditwürdigkeit kaputt.

Du hast keine Chance alleine oder mit einem neuen Partner was neues anzufangen. Selbst der Wechsel in eine Mietwohnung könnte schwer werden wenn z.B. aufgrund von ausgefallenen Ratenzahlungen der Hausfinanzierung Einträge in Deiner Schufa landen.

Um es ganz klar auszudrücken:

Gemeinsam ein Haus zu bauen und dafür zu haften ohne verheiratet zu sein halte ich für eine sehr, sehr schlechte Idee.

Und wenn er sich auf das hohe Ross setzt und sagt: ich habe mehr Eigenkapital und das Grundstück dann würde ich ihn erinnern, dass er ohne Deine Bürgschaft bzw. Mitunterschrift nichts erreichen kann.

Der saubere Weg ist entweder heiraten oder er nimmt den Kredit alleine auf. Und meinetwegen gibst Du ihm mit Notarvertrag Dein Erspartes als Kredit.

Offensichtlich habt ich euch auf eine Quote für den Grundbucheintrag zusammengerauft.

Diese erneute Fragestellung ist aber bereits bei den Antworten zur vorhergehenden Frage von diversen Teilnehmern abgehandelt und dargestellt.

Bitte einfach dort nachlesen.

Es gibt diverse Möglichkeiten, dass Sie sich absichern können. Dazu sollten Sie allerdings einen Notar zu Raten ziehen, denn die Materie ist reichlich kompliziert. Notare kommen auch gerne zu dem Schluß, dass es wesentlich einfacher (und günstiger!) ist, zu heiraten, statt alles vertraglich zu regeln ;-)