Kann meine Schwester mir steuerfrei mehr auszahlen?
Hallo, mein Vater hat meiner Schwester sein Haus noch zu Lebzeiten überschrieben. Dafür wurde im Vertrag festgelegt, dass Sie mir 50000€ bis ins Jahr 2022 als Ausgleich auszahlen muss. Nun ist mein Vater verstorben und meine Schwester verkauft das Haus.
Kann meine Schwester mir nun auch mehr als diese 50000 auszahlen, ohne dass Steuern anfallen?
3 Antworten
und dein persönlicher Steuersatz bemüht.
Ist dieser Zusatz nicht überflüssig und falsch ?
Der Freibetrag für Schenkungen unter Geschwistern liegt bei 20000 Euro. Für alles, was darüber hinausgeht, wird die Steuerklasse II und dein persönlicher Steuersatz bemüht.
"Danke für die Antwort. Ist der Beitrag hier dann obsolet?"
Was meinst Du damit (Ich weiß, was obsolet bedeutet, verstehe aber die Frage nicht)?
Schenkungsteuer fiele an ( wie GrafRotz schon schrieb), wenn Deine Schwester Dir über die Ausgleichszahlung hinaus mehr als 20.000 €, also insgesamt mehr als 70.000 € zahlen würde, denn die Ausgleichszahlung ist ja vom Vater angeordnet und daher keine Schenkung der Schwester.
Wenn Dein Vater aber nicht völlig mittellos war am Tag seines Todes, steht Dir davon aber auch noch Dein Erb- oder Pflichtteil zu - je nachdem, was Dein Vater geregelt hat, auch das ist keine Schenkung der Schwester.
In dem Beitrag damals hast du keine Zahlen genannt. Du hättest von Vater zu Sohn einen Freibetrag von 400000 Euro gehabt.
Ah ok, habe die Antwort so verstanden, dass auch die 50000 als Schenkung gelten. Kann man da nichts mehr machen? Theoretisch wäre dass ja mein Erbe. Habe ja auf meinen Pflichtanteil nur verzichtet, wenn meine Schwester dass Haus behält. Bei Verkauf hatten wir abgemacht, dass ich einen Teil bekomme. Vertraglich ist das allerdings nicht geregelt.
Nein, nur den Überschreibungsvertrag des Hauses an meine Schwester in dem ich auf meinen Anteil verzichte und im Gegenzug meine Schwester mir 50.000€ als Ausgleichszahlung leistet. Meine Schwester würde mir nun aber mehr geben, da sie das Haus nun verkauft.
Es sind 2 getrennte Sachen. 50.000 hast Du geerbt, wahrscheinlich unter dem Freibetrag.
Danke für die Antwort. Ist der Beitrag hier dann obsolet?
Wie muss ich eine Auszahlung meiner Schwester versteuern? (Steuern, erbrecht) - finanzfrage
https://www.finanzfrage.net/frage/wie-muss-ich-eine-auszahlung-meiner-schwester-versteuern#answer-144707