Kann meine Schwester mir steuerfrei mehr auszahlen?

3 Antworten

und dein persönlicher Steuersatz bemüht.

Ist dieser Zusatz nicht überflüssig und falsch ?

Der Freibetrag für Schenkungen unter Geschwistern liegt bei 20000 Euro. Für alles, was darüber hinausgeht, wird die Steuerklasse II und dein persönlicher Steuersatz bemüht.

Carbonmade 
Fragesteller
 16.01.2021, 10:02

Danke für die Antwort. Ist der Beitrag hier dann obsolet?

Wie muss ich eine Auszahlung meiner Schwester versteuern? (Steuern, erbrecht) - finanzfrage

https://www.finanzfrage.net/frage/wie-muss-ich-eine-auszahlung-meiner-schwester-versteuern#answer-144707

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Eifelia  16.01.2021, 10:13
@Carbonmade

"Danke für die Antwort. Ist der Beitrag hier dann obsolet?"

Was meinst Du damit (Ich weiß, was obsolet bedeutet, verstehe aber die Frage nicht)?

Schenkungsteuer fiele an ( wie GrafRotz schon schrieb), wenn Deine Schwester Dir über die Ausgleichszahlung hinaus mehr als 20.000 €, also insgesamt mehr als 70.000 € zahlen würde, denn die Ausgleichszahlung ist ja vom Vater angeordnet und daher keine Schenkung der Schwester.

Wenn Dein Vater aber nicht völlig mittellos war am Tag seines Todes, steht Dir davon aber auch noch Dein Erb- oder Pflichtteil zu - je nachdem, was Dein Vater geregelt hat, auch das ist keine Schenkung der Schwester.

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GrafRotz  16.01.2021, 10:17
@Carbonmade

In dem Beitrag damals hast du keine Zahlen genannt. Du hättest von Vater zu Sohn einen Freibetrag von 400000 Euro gehabt.

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Carbonmade 
Fragesteller
 16.01.2021, 10:27
@Eifelia

Ah ok, habe die Antwort so verstanden, dass auch die 50000 als Schenkung gelten. Kann man da nichts mehr machen? Theoretisch wäre dass ja mein Erbe. Habe ja auf meinen Pflichtanteil nur verzichtet, wenn meine Schwester dass Haus behält. Bei Verkauf hatten wir abgemacht, dass ich einen Teil bekomme. Vertraglich ist das allerdings nicht geregelt.

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Carbonmade 
Fragesteller
 16.01.2021, 11:02
@GrafRotz

Nein, nur den Überschreibungsvertrag des Hauses an meine Schwester in dem ich auf meinen Anteil verzichte und im Gegenzug meine Schwester mir 50.000€ als Ausgleichszahlung leistet. Meine Schwester würde mir nun aber mehr geben, da sie das Haus nun verkauft.

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Es sind 2 getrennte Sachen. 50.000 hast Du geerbt, wahrscheinlich unter dem Freibetrag.