Wie erklärt man Kapitaleinkünfte im Erbfall richtig?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich schließe mich @Petz1900 an.

Die Lösung Deines Bruders geht durch, wenn das Finanzamt mitspielt, aber rechtlich in Ordnung ist es nicht.

Die Erbengemeinschaft müsste für 2022 eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte abgeben. Mit eienr Anlage KAP für Kapitaleinkünfte udn ggf. weiteren Anlagen, falls es noch andere gemeiname Einkünfte gab.

Dort könnten auch Ausgaben, die jeweils nur einer von Euch beiden getätigt hat eingetragen werden, soweit sie relevant für die Einkommensermittlung sind.

Ihr würdet es auch den Finanzbeamten etwas einfacher machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Privatier59 
Fragesteller
 02.06.2023, 12:16

Das Ärgerliche in dieser Sache ist, dass diese Problemstellung nur wegen der extrem langsamen Bearbeitung durch das Nachlassgericht entstanden war. Nur deshalb kamen erhebliche Einnahmen in die Zeit zwischen Todestag und Auflösung der Konten. Es war ja noch nicht einmal bei den 4 Monaten geblieben. Die Geistesgrößen von Amtsgericht hatten statt der 10 beantragten beglaubigten Exemplare des Beschlußes nur ein einziges geschickt. Der Rest kam dann wieder 2 Monate später. Bis dahin mußten wir die Banken Stück für Stück mit dem einzigen beglaubigten Exemplar abarbeiten.

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Andri123  02.06.2023, 13:57
@Privatier59

Ist das denn so schwierig, eine Feststellungserklärung mit Anlage KAP abzugeben? Dadurch erspart man sich ja auch das Getüddel mit den gesonderten Anschreiben und das Warten, ob es akzeptiert wird.

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Privatier59 
Fragesteller
 02.06.2023, 15:24
@Andri123

Dafür hat man einen neuen Aktenordner anzulegen und im Folgejahr die Mahnung des Finanzamts zu erwarten weil das glaubt, so eine Feststellungserklärung käme jetzt jährlich. Dürfte wohl kaum weniger Getüttel sein.

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Ist grundsätzlich machbar, wenn das Finanzamt mitspielt.

Rein rechtlich müsst Ihr eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte abgeben, in der die Einkünfte erklärt und auf die Beteiligten aufgeteilt werden.
Dieser anteilige Betrag wird dann in den Einkommensteuererklärungen angesetzt.

Aber wie gesagt, in solchen Fällen verzichtet das Finanzamt oftmals darauf, vielleicht ein paar Erläuterungen den beiden Einkommensteuererklärungen beifügen, damit sich die beiden Bearbeiter ggfs untereinander absprechen können.

Ich teile die Ansicht des Bruders. Mit der hälftigen Aufteilung der Einkünfte auf die Erben macht ihr steuerrechtlich aus meiner Sicht alles richtig. Wenn das Erläuterungsschreiben verständlich und der Bearbeiter im FA nicht auf den Kopf gefallen ist, sind in so einem Fall nicht mal Rückfragen zu erwarten. Und falls doch, sind die sicherlich einfach zu beantworten.

zu deiner Frage kann ich leider nix sagen.

Meine Mutter war 2018 verstorben...die hatte mich schon 2016 als Alleinerben eingesetzt, und wenn ich verstorben wäre, wären meine Kinder bzw die meines Bruders als Alleinerben eingesetzt.

Mein Bruder wurde enterbt, warum und wieso hatte meine Mutter mir nie gesagt, es war irgendwas vorgefallen zwischen denen. Mein Bruder hatte 2000 ein Grundstück geschenkt bekommen, war ein passus eingetragen in seiner Schenkungsurkunde, habe nach dem Tot meiner Mutter Kopie in den Unterlagen gefunden "Schenkung wird auf den Pflichtteil angerechnet"... daher hatte ich mich schon gewundert, das mein Bruder keinen Pflichtteilsanspruch gestellt hatte, wie auch immer, ist jetzt eh verjährt, schade wollte meinem Bruder noch eins auswischen, da ich davon wusste, das er keinen Cent Pflichtteil da bekommt,

Ich bin nur froh das ich damals nicht so ein Problem ala deiner Fragestellung hatte.

Bei mir hatte es auch etwa 3 Monate gedauert, dann bekam ich einen Brief vom Amtsgericht, danach konnte ich mit dem Schreiben alles aber auch alles regeln. ich habe nie etwas einreichen müssen.

Das Elternhaus gehörte mir eh seit 2000 als Schenkung, die Aktien etcetc konnte ich damals sofort auszahlen lassen anhand dieses Schreibens vom Amtsgerichts.

2016 hatte meine Mutter mir auch eine Komplettvollmacht ausgestellt in rechtlicher und finanzieller Vollmacht, vielleicht hatte das damit zutun...kein plan.

Also zum Rechtspfleger hatte ich rein garnix einreichen müssen.

Und ein Finanzamt hat sich bis zum heutigen tage...seit dem Tot meiner Mutter 2018 nicht bei mir gemeldet.

ich bin rückwirkend froh, das ich damals solche Probleme nie hatte.

Selbst als 2019 herauskam, das mein damaliger Stiefvater(2015 verstorben) Gesellschafter war und ich dann Gesellschafter wurde...habe da nie was machen müssen...musste nur Sterbeurkunde und Testament zur Gesellschaft schicken, und mir wurde der Gesellschafteranteil auf mein(damaliges konto meiner Mutter, was ich übernahm)Konto überwiesen.

Ich hatte halt Glück...hoffe ihr kommt da gut durch dein Bruder und du...

aber wie gesagt... das Schreiben vom Amtsgericht kam auch erst 3 monate nach dem Todesmonat damals

Privatier59 
Fragesteller
 02.06.2023, 12:53

Die Enterbung meines Bruders habe ich auch vorgeschlagen, hilfsweise Entsorgung in der Altbrüdersammlung. Meine Anträge sind leider abgelehnt worden.

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