geliehenes Geld beim erben teilen?

4 Antworten

Diese Frage hätte sich erübrigt, wenn du dir nur einmal den umgekehrten Fall vor Augen führst. Möglicherweise hätte dann dein Bruder diese Frage hier stellen können.

Das hinterlassene Erbe eurer Mutter, wäre doch genau um diese noch nicht zurückgezahlte geliehene Summe höher.

Forderungen gehören ganz klar zum Vermögen des Erblassers.

Insofern kann der Bruder, seinem Erbanteil entsprechend, die Hälfte des ausstehenden Betrages verlangen.

Allerdings sieht die Beweislage nicht gerade rosig aus. Woher weiß der Bruder denn überhaupt von dem Kredit?

Aber sicher kann er das und wenn du erlich bist machst du das auch

Da du die Schuld anerkennst. Ja, das kann er verlangen.