Der Mann meiner Mutter ist gestorben, meine Mutter erbt alleine, danach meine Schwester und ich. Können wir den Pflichtteil fordern bevor meine Mutter stirbt?
Der Mann meiner Mutter ist gestorben. Es gibt ein Berliner Testament. Meine Mutter erbt allein. Nach dem Tod meiner Mutter erben meine Schwester und ich. Der Mann meiner Mutter hat noch 4 Kinder die nun Ihren Pflichtteil bekommen. Der Mann meiner Mutter ist nicht unserer Vater. Wir haben einen eigenen Vater. Die 4 Kinder sind auch nicht die Kinder unserer Mutter, sondern sind aus erster Ehe des Verstorbenen. Kann meine Schwester und ich auch schon den Pflichtteil fordern bevor unsere Mutter gestorben ist ?? Teilen sich alle 6 den Pflichtteil ?? ( 4 Kinder des Mannes und wir 2 ) Beispiel. 2400 Euro ist der Nachlass. Die Hälfte bekommt unsere Mutter. 1200 Euro. Die andere Hälfte, 1200 Euro, gehen dann durch 6 Pflichtteilsberechtigte, wo dann jeder 200 Euro bekommt.
Ist das so korrekt oder wie läuft das ?? Klingt zwar einfach, ist aber doch sehr kompliziert. Wenn da jemand helfen könnte , wäre das sehr toll. Vielen Dank. Montgo
1 Antwort
Der Mann meiner Mutter ist gestorben.
Ich nehme mal an Euer Stiefvater, denn wenn es Euer Vater wäre, hättest Du es geschrieben.
Wieso Pflichtteil? Ihr habt aus dem Erbe überhaupt keinen Anspruch, denn wenn es nicht Euer vater ist, gibt es keinen Bezug, der Euch ein Erbrecht einräumt, ausser dem, dass ihr das erbt, wenn Eure Mutter mal verstirbt.
Seid froh, dass es nicht umgekehrt war, denn dann hätte es Euch ein Teilerbe von Eurer Mutter gekostet.
So bekommen seine Kinder den Pflichtteil udn wenn im Berliner Testament nichts anderes bestimmt ist, teilt Ihr Euch später mal den Rest, als Erbe von Eurer Mutter.
Das Erbe Eures Stiefvaters wird, wenn seine Kinder ihren Pflichtteil fordern, wie folgt geteilt:
Gesetzliche Erbfolge beim Tod Eures Stiefvaters wäre:
1/2 an Eure Mutter als EheFrau (1/4 gem. § 1371 BGB, 1/4 gem. § 1931 BGB), die zweite Hälfte teilen sich die 4 Kinder (§ 1924 BGB).
Da es das Berliner Testament gibt, und die Kinder den Pflichtteil fordern, bekommen sie je 1/16 vom ganzen. gesetzlich wäre pro Nase 1/4 von1/2, also 1/8, Pflichtteil 1/2 davon, somit 1/16. § 2303 BGB.
Das ist nicht kompliziert, sondern eine einfache Bruchrechenaufgabe. Man muss nur die Paragraphen kennen.
NAch denr allgemeinen Definition war das schon der Stiefvater, aber ich kann den Frager verstehen, weil er den neuen Mann der Mutter eventuell erst kennen gelernt hat, als er schon von Daheim ausgezogen war. Da bildet sich kein "Verhältnis" in Form "Stiefvater" mehr.
Ich finde das auch recht interessant. Und nicht dass sich hier jemand täuscht und mich falsch versteht... Das Argument: "Es ist nicht unser Stiefvater, weil wir einen eigenen Vater haben." finde ich durchaus schlüssig.
Es ist nicht unser Stiefvater. Wir haben einen eigenen Vater. Die vier Kinder sind auch nicht die Kinder von unserer Mutter, sondern Kinder aus erster Ehe des Verstorbenen.