Meine leibliche Mutter und mein Stiefvater haben ein Berliner-Testament und meinen Bruder und mich als Erben bestimmt, Mutter stirbt, erbt der Stiefvater nun?

4 Antworten

Mutter stirbt, erbt der Stiefvater nun?  

Weiter unten schreibst du dann, daß der Stiefvater gestorben ist.

Wenn er im Nov. 15 gestorben kann er doch nun nicht erben, oder meinst du was anderes.

Dann versuche ich es auch lieber ...

Ein Berliner Testament kann grundsätzlich nicht mehr geändert (oder durch ein anderes Tetament ersetzt) werden, wenn einer der beteiligten Ehepartner bereits verstorben ist.

Haben die im neuen Testament Begünstigten mit Wissen darüber das Erbe angetreten, liegt möglicherweise sogar ein strafbares Verhalten vor.

Auf jeden Fall kannst Du das Testament anfechten, solange noch keine Verjährung eingetreten ist.

DH und Danke ! Diesen Gedanken " Berliner Testament " hatte ich auch aber zu spät. Für diesen zusätzlich mehrzeiligen Einwand war die " Klappe " schon zu ....lach !

Ich wusste aber, da kommt ganz sicher noch jemand anderes drauf und wurde nicht enttäuscht. :-)))) 

0

"Bekomm ich ein Plichtteil?"

Nein, pflichtteilsberechtigt sind Leute, die auch erbberechtigt sind, wenn es kein Testament gibt. Also in diesem Fall "enterbte" Kinder. Du hättest einen Pflichtteil bekommen, als deine Mutter vererbte. Du hättest es durchsetzen müssen/können.

Du bist nicht das Kind (der Abkömmling) deines Stiefvaters.

Das Berliner Testament ist das beste Mittel, um seine leiblichen Kinder leer ausgehen zu lassen. 

Man hätte vorher fragen müssen. Soviel zum Thema "Wissen ist Macht, Nichtswissen macht nichts."

Tut mir leid, ich nannte lediglich die Fakten.

Sind jetzt sowohl beide Eltern gestorben? Also erst die Mutter - der Stiefvater erbt und nun der Stiefvater und der Neffe und Bruder haben geerbt? In diesem Fall hast du wirklich Pech, ich sehe da nur wenig Chancen - deinen Pflichtteil hast du durch das Berliner Testament verloren.

Clopin