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Wie erklärt man Kapitaleinkünfte im Erbfall richtig?

Um die Problemstellung zu verdeutlichen hole ich zunächst etwas aus:

Meine Mutter ist auf Ostern 2022 verstorben. Erben sind mein Bruder und ich zu gleichen Teilen.

Das Erbe bestand unter anderem in Konten und Depots bei mehreren Banken. Um uns diesen gegenüber als Erben legitimieren zu können brauchten wir einen Erbnachweis. Dieser besteht in dem Eröffnungsbeschluss zu einem notariellen Erbvertrag unserer Eltern.

Das zuständige Nachlassgericht brauchte geschlagene 4 Monate um uns diesen Eröffnungsbeschluss zu übersenden, bestehend aus 3 Kopien und einem Formblatt.

In diesem Jahr steht die letzte Einkommensteuererklärung für unsere verstorbene Mutter an. Bei Anlage KAP ist klar, die Einkünfte von 01.01.2022 bis Ostern 2022 sind bei unserer Mutter zu erklären. Die Einkünfte von Ostern 2022 bis zur Auflösung der Konten und Depots bei uns Erben.

Nur, wie macht man das? Während ich befürchte, dass wir noch eine zusätzliche Einkommensteuererklärung als Erbengemeinschaft abgeben müssen meint mein Bruder, wir sollten einfach die Steuerbescheinigungen der Banken kopieren, hälftig teilen und mit einem "idiotensicheren" Erläuterungsschreiben unseren jeweiligen Einkommensteuererklärungen beifügen. Mein Bruder ist von seiner Ausbildung her gelernter Steuerfachangestellter und Bilanzbuchhalter. Da sollte man eigentlich meinen, er weiß, was er vorschlägt.

Was meint Ihr dazu?

Einkommenssteuer, Einkommensteuererklärung, Erbfall
Ist im Todesfall die Beitragsrückerstattung ener Rentenversicherung Bestandteil des Nachlasses

Hier der Fall:

Ein Mann hatte eine private Versicherung auf zusätzliche monatliche Rente abgeschlossen, die ihm 15 Jahre nach Versicherungsabschluss eine feste monatliche Rente zahlen soll. Als Begünstigte setzt er seine Ehefrau ein. Einige Jahre darauf verstirbt er. Da die Rentenzahlung noch nicht eingesetzt hatte, zahlt die Versicherung der Witwe die Beiträge und zusätzlich den Gewinnanteil aus.

Neben der Witwe gibt es weitere Erbberechtigte. Die Witwe behauptet nun, dass die Beitragserstattung nicht in den Nachlass falle und die anderen Erben daraus keine Ansprüche stellen könnten. Ich weiss, dass dies im Falle einer Lebensversicherung so ist, da ist die Auszahlung an den Überlebenden die Versicherungsleistung, welche nicht in den Nachlass fällt, da sie eine persönliche Leistung des Versicherers an den Begünstigten ist.

Ich denke aber, dass in diesem Falle zwar die Gewinnanteile "Versicherungsleistung" sind, die nicht in den Nachlass fallen, nicht aber die zurück erstatteten und von der Versicherung ausdrücklich als "Beitrags-Rückerstattung" ausgewiesenen Beiträge. Schliesslich war ja der Versicherungsfall noch gar nicht eingetreten, eine Todesfallversicherung lag nicht vor.

Immerhin fallen auch die auf ein Sparbuch eingezahlten Beträge in den Nachlass des Sparers, auch wenn er einen begünstigten für den Todesfall genannt hat.

Richtig oder falsch? In welchem Gesetz ist das geregelt?

Nachlass, Erbfall, private Rentenversicherung

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