Wertermittlung einer Grundstückseinfahrt mit Wegerecht?

4 Antworten

Wenn ich deine Frage richtig verstehe, willst du das eingetragene Wegerecht als Argument verwenden, um den Verkaufspreis für das Grundstück runterzuhandeln.

Letztendlich stellen sich wohl eher verhandlungstaktische Fragen:

Wie gut ist dein bisheriges Angebot?
Bis du in einer guten Position den Kaufpreis runterzuhandeln? (Bzw.: Wie sehr willst du den Zuschlag bekommen?)
Ist das Wegerecht vielleicht bereits eingepreist?

Als Verkäufer würde ich mich nur auf diese Verhandlung einlassen, wenn ich entweder schnell verkaufen möchte, oder wenn der Angebotspreis taktisch höher angesetzt war als marktüblich. Oder wenn diese Baulast als Überraschung erst sehr spät in der Verkauf-/Kaufanbahnung bekannt würde. Bei einer Doppelhaushälfte ist es aber von von Anfang an klar, dass es solche gegenseitigen Baulasten gibt, das scheidet daher aus.

Eine Regel, die dir sagt "bei eingetragenem Wegerecht sind X Prozent des Flächenwerts abzuziehen" kenne ich nicht.

Nichts. Ist doch dein Grund.

Bodenrichtwert hat eh wenig mit dem Wert einer Immobilie zu tun.

Verstehe nur "Bahnhof"

Was und wieso willst Du was abziehen, wovon?