Größendifferenz nach Grundstücksteilung?

3 Antworten

Der Vermesser ist der richtige Ansprechpartner.

Die Differenz von 16m² ist zu hoch. Das würde ja bedeuten dass am gesamten Umfang beider neuen Flurstücke um mehr als 10cm anders gemessen wurde als vor 6 Jahren.

Das müssen Vermesser besser können.

Es muss das neue Aufmaß mit dem Aufmaß von vor 6 Jahren verglichen werden, der Vermesser muss dazu Stellung nehmen. Viel Glück! b

Vielleicht die gemeinsame Grundstücksgrenze, die weder dem einen noch dem anderen Grundstück zugeordnet werden kann!

Da hilft eigentlich nur, das Katasteramt um Erklärung zu bitten.

Der Grund könnte im Übrigen ganz banal in einem Schreibfehler liegen.