Grundstück kleiner nach Vermessung - Verkäufer will Differenz nicht bezahlen

2 Antworten

John:

Wenn ich dich richtig verstehe, liegt ein notariell beurkundeter Kaufvertrag mit Auflassung und Bestellung einer Auflassungsvormerkung über eine noch nicht vermessene Teilfläche von 624 qm zu einem Qm-Preis von 105 € vor.

Die Messungsanerkennung in notariell protokolierter Form steht bevor. Den Kaufpreis hast du bereits vor der Eigentumsumschreibung bezahlt.

Die (unwesentliche) Grundstücks-Flächen-Differenz beträgt nach der Vermessung 18 qm = 2,88 % = 1.890 €.

Es gilt der vertragsgemäß vereinbarte Kaufpreis für 606 qm von 105 €/qm, unabhängig vom Mischverhältnis. Hierüber wird der amtieren Notar den uneinsichtigen Verkäufer belehren.

Hallo,

Danke, dass war sehr hilfreich. Diesbezüglich müssen wir also den Notar nochmals in Gebet nehmen um unseren Standpunkt deutlich zu machen.

Die Nachbarpartei hat genau den gleichen Fall. Nur bei denen beträgt bei identischen Parametern die negative Differenz der Fläche 150 qm. Diese haben nun lediglich eine Grundfläche von 560 qm. Dies ist eigentlich der Hauptstreitpunkt, da der Verkäufer den Nachbarn nun über 16000 Euro zurückzahlen müsste. Vertrag ist mit unserem identisch. Hier sollte es sich auch so verhalten, oder?

Danke

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@Johnnynbg

Jon:

Nicht den Notar "nochmals ins Gebet nehmen" - beten hilft hier ohnehin nichts - , der Notar hat anscheinend alles richtig beurkundet. Vielmehr wird der Notar den Verkäufer zu belehren haben, dass er aufgrund der unmissverständlichen Vertragsbedingung die Kaufpreisdifferenz an dich auszukehren hat (Vertragstreue).

Sonst hätte es im Kaufvertrag (eher selten) heißen müssen: "Ergibt sich nach der amtlichen Vermessung eine Grundstücksflächendifferenz von bis zu 3 %, ist diese kaufpreismäßig nicht auszugleichen."

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Ich kann bei dieser Sachverhaltsschilderung einen Punkt nicht nachvollziehen: Es besteht doch ein notarieller Kaufvertrag, ansonsten gäbe es doch keine Auflassung und keine Vormerkung. Wozu müßt Ihr denn nochmals zum Notar? Alle erforderlichen Erklärungen werden doch in einem Termin abgegeben.

Und mit der Preisvereinbarung ist das eine heikle Sache: Grundstückskaufverträge bedürfen der notariellen Form. Formlose Nebenabreden sind ungültig.

Wozu müßt Ihr denn nochmals zum Notar?

Wegen der Flächendifferenz, die einen Minderwert von € 1650 bedingt.

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Hallo, danke für die schnelle Antwort. Der erneute Notartermin ist zur Messungsanerkennung und zur Auflassung. Der notarielle Quadratmeterpreis wurde von den Verkäufern festgesetzt.

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