Erbengemeinschaft will Grundstück verkaufen: kann ein Teil der EG einen Grundstücksteil "einbehalten", um es seinem angrenzenden Grundstück hinzuzufügen?

2 Antworten

Nicht ganz so, wie es im Sachverhalt steht, denn vermutlich gehört ja jedem eine ideelle Hälfte und nicht jedem 1.500,- qm.

Man macht einen Vertrag in dem die Grundstücksgemeischaft die Partei a ist und der Käufer Partei B und der, der die 200 m haben will Partei C.

Partei A überträgt 2.800 qm an die Partei B zum Kaufpreis von Euro xxxxx,xx und eine noch zu vermessende Teilfläche von 200 qm die an der Grundstücksgrenze zu .... liegen, an Partei C.

Der Kaufpreis in Höhe von xxx,x ist so zu verteilen das Herr ........ von Partei A yyyy,yy des Kaufpreises und Herr ......... der Partei A zzzzzzz,zz bekommt.

Dann hat man alles in einem Vertrag und auch der Ausgleich für die 200 qm zwischen der beiden Erben ist geregelt.

Den Vertrag macht Euch jeder Notar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Grundstück ist kein Sahnekuchen. Ohne wirksame Teilung gibt es kein eigenes Grundbuchblatt.

https://praxistipps.focus.de/grundstuecksteilung-so-ist-der-ablauf_100433

Und Miterben gehört alles zu gleichen Teilen. Was soll denn das mit den unterschiedlichen Quadratmeterangaben werden?

Mit anderen Worten müßte erst die Teilung vollzogen werden, dann das sich daraus ergebende kleinere Grundstück auf den B als Alleineigentümer übertragen werden. Der interne Ausgleich erfolgt dann dadurch, dass der A einen größeren Miteigentumsanteil an dem Rest erhält.

betroffen  12.12.2019, 10:54

Genau - es muss vermessen und geteilt werden. Da sollten die Miteigentümer ihr OKAY zu geben.

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