Sowas gibt es gefühlte 16 Milliarden mal.

Erspare den Leuten einen Anruf.

...zur Antwort

Der nächste - was ist eigentlich mit unseren Studenten los!?

Früher mal zähle diese Spezies zu denen mit den helleren Köpfen.

Dass Du als Selbständiger kein Gehalt beziehst, muss Du uns nicht sagen.

Jetzt stellt sich die Frage, welche Steuerklassen Du wechseln willst, wenn Du doch nur eine hast.

So, und jetzt bist Du auf einmal Geschäftsführer ohne Gehalt. (und ganz oben selbständiger Student).

Jetzt ordnest Du erst mal den Bienenkorb da oben in Deinem Kopf und dann fragst Du nochmal, was Du eigentlich wissen willst.

...zur Antwort

Bisher dachte ich immer, die deutsche Sprache einigermassen verstehe - wie man sich täuschen kann - ich weiss einfach nicht, was ein reseller ist.

Aber egal -

Du willst irgendwelches Zeug verkaufen, das Du von irgendwo her hast - also ein Gewerbe ausüben.

Das muss man natürlich anmelden. Du willst nicht erwischt werden? Dann lass es.

Du wirst keine zusätzlichen Einnahmen haben - Du wirst Gewinn machen.

Den erklärst Du in der Einkommensteuer-Erklärung.

Noch Fragen - ja, viele, oder?

...zur Antwort

Die Mietbescheinigung gilt zur Vorlage bei Behörden - welche muss er ja nicht nennen.

Wenn sie rechtlich nicht erlaubt wäre, würde es sie doch nicht geben.

...zur Antwort

Positive auf alle Fälle nicht -

melde Dich noch mal bei dem und wenn er nicht reagiert, wirf es weg.

Worin soll man darin eigentlich eine Finanzfrage erkennen?

...zur Antwort

"ob ich Steuererklärung machen soll" - theoretisch ja, praktisch nein.

"Strafen oder Nachzahlungen" - nein.

Lies nach unter Grundfreibetrag.

...zur Antwort

Das wäre dann wohl ein "schwarzer Freitag im Finanzwesen".

Das wäre es dann mit der Sicherheit gewesen.

...zur Antwort

Bitte setzen Sie sich zur Klärung direkt mit dem Händler in Verbindung. Wir gehen von einem defekt oder technischen Fehler vor Ort aus -

was soll man hier noch mehr dazu sagen.

...zur Antwort

Die Steuerklasse 2 kann nur einer bekommen - nämlich der, der das Kindergeld bekommt.

Übirgens - in Steuersachen fragt man keine Anwältin - in diesem Falle kann diese nicht mal lesen - wie soll sie dann in Steuerangelegenheiten firm sein.

...zur Antwort

Falsche Denkweise - Du kaufst von einer GbR - die bekommt das Geld - was sie damit macht, ist ihre Sache.

Die GreSt errechnet sich wie bei anderen auch.

...zur Antwort

Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber für alles etwas parat hat - schon gar nicht für sowas.

Rede mit dem Chef - schließlich sind Deine Arbeitszeiten (ggf. auch vor dem Arbeitsgericht) nachweisbar.

Allerdings - um wieviele Stunden geht es denn - ist Streit gut - was sagen die Kollegen?

...zur Antwort

Ein Kleinunternehmer wirst Du wohl kaum gründen, weil es sowas nicht gibt.

Vielmehr willst Du ein Gewerbe anmelden.

Bevor Du das tust, solltest Du zu einem Gründercoach und/oder einem Steuerberater gehen.

Denn Du hast da ein paar Dinge im Kopf, die von absoluter Unkenntnis zeugen.

Von dem genannten Paragrafen kann man nicht profitieren - er stellt nur eine Vereinfachung dar.

Dein Verdienst ist doch kein Umsatz.

...zur Antwort

Was ist anders als bei der ersten Frage?

...zur Antwort

Wie immer - was steht im Vertrag?

...zur Antwort

Nein - was könnte an einer Überweisung in den Niederlanden eine deutsche Steuerpflicht auslösen - überleg mal.

...zur Antwort

Hilfreich wäre erst mal die Mitteilung, um welches "Ausland" es sich handelt - es gibt davon nämlich etwa zweihundert.

Wenn das z.B. Österreich ist, dann kannst Du den üblichen Gerichtsweg mit Aussicht auf Erfolg gehen.

Bei Mali kannst Du dem Geld nachweinen.

...zur Antwort

Ein Idiot ist ein Mensch mit geringem Bildungsgrad.

Es ist nicht anzunehmen, dass gerade Du das hier beurteilen kannst (siehe Dein miserables Deutsch).

Ansonsten -

"Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung auszufüllen und Ihnen auszuhändigen. So steht es in § 312 SGB III. Sie müssen eine solche Arbeitsbescheinigung auch nicht erst beantragen. Fehlt eine solche Bescheinigung trotz Ihres Verlangens, können Sie diese bei den Arbeitsgerichten einklagen.

Schwieriger wird es, wenn die Arbeitsbescheinigung inhaltlich falsch ist. Dann ist nämlich nicht mehr Ihr Arbeitgeber zuständig, sondern der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist gegeben. Hier würden Sie allerdings wegen einer Berichtigung der Arbeitsbescheinigung verlieren, da das Bundessozialgericht sagt, dass die Richtigkeit ohnehin von der Arbeitsagentur geprüft wird. 

Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht an den Inhalt der Arbeitsbescheinigung gebunden. Im Zweifel muss sie eigene Ermittlungen vornehmen.

Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Ausstellung der Bescheinigung oder eine unrichtige oder eine unvollständige Ausstellung ist eine Ordnungswidrigkeit! Sie können Ihren Arbeitgeber also nach § 404 Abs. 2 Nr. 19 SGB III anzeigen. Außerdem kann sich Ihr Arbeitgebernach § 321 SGB III schadenersatzpflichtig machen. Das Gesetz regelt aber lediglich, dass der Arbeitgeber für Schäden aufzukommen hat, die der Bundesagentur für Arbeit durch die vorsätzliche oder fahrlässige Falschauskunft entsteht.

Ein Arbeitnehmer wird es hier wesentlich schwerer haben. Zwar hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen am 28.03.2003, Az.: 16 Sa 19/03, eine grundsätzliche Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers bejaht. In dem Fall war es aufgrund der unrichtigen Arbeitsbescheinigungen zur Verhängung einer Sperrfrist beim Bezug des Arbeitslosengeldes gekommen. Das LAG sagte aber auch, dass es endgültig feststehen müsse, dass eine Zahlung durch die Arbeitsagentur nicht erfolge.

In aller Regel kann ein Arbeitnehmer jedoch die unrichtigen Angaben aus der Arbeitsbescheinigung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit klarstellen. Meines Erachtens muss er dieses auch tun, damit er sich kein Mitverschulden anlasten muss.

Achtung: Haben Sie durch die falschen oder verspätet übersendete Arbeitsbescheinigung einen Schaden, beispielsweise einen Zinsschaden erlitten, haftet Ihr Arbeitgeber dafür!" -

fünf Sekunden Google !!

...zur Antwort