Wer kennt Formular R0810 zum Rentenantrag?


22.01.2023, 00:57

Vor vielen Jahren habe ich auch mit Hilfe meiner ersten beiden Krankenkassen mein Rentenkonto geklärt. Über mehrere Wochen gab's unzählige Schreiben, Bestätigungen und Telefonate. Wäre dies nicht ein guter Zeitpunkt gewesen, seitens der Rentenversicherung die Information zu dem Formular R0810 zu erhalten. Zum Beispiel der Hinweis, da sie gerade in Verbindung mit ihren ehemaligen Krankenkassen sind, bitte beachten sie, dass sie für den Rentenantrag auch die Mitgliedszeiten bei der jeweiligen Krankenkasse benötigen. Aber da kam nichts. Und das finde ich sehr ärgerlich, dass ich dies erst so kurz vor dem Rentenantrag erfahre. Das hätte längst erledigt sein können.

Ich werde die Rentenversicherung nun diesbezüglich anschreiben. Insbesondere frage ich "Weshalb sind die Mitgliedszeiten von Bedeutung?" "Was ist, wenn ich nach sovielen Jahren die Mitgliedszeiten nicht nennen kann? usw.

3 Antworten

Idealerweise trägst Du hier wirklich die genauen Zeiträume und die jeweiligen Krankenkassen ein, denn es geht darum, an wen die Sozialversicherungsnachweise aus den jeweiligen Zeiten übermittelt wurden.

Der Aufwand dafür dürfte sich in Grenzen halten, denn das sind ja nur drei Einträge in Deinem Fall.

Angelsiep  21.01.2023, 12:46

Nicht jeder hat diese Zeiträume im Kopf. Ist also aufwändig.

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senior1 
Fragesteller
 22.01.2023, 00:48
@gandalf94305

Alles was älter als 20 Jahre ist habe ich längst vernichtet.

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Gehe mit deinem letzten vorläufigen Rentenbescheid zu einem ehrenamtlichen Rentenberater oder direkt zur Rentenberatung , die erldigen dann soweit alles für dich .Muss man vorher einen Termin machen .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
senior1 
Fragesteller
 22.01.2023, 00:47

Der für mich zuständigen Rentenberater ist mir persönlich bekannt, wohnt 3 Straßen weiter und war auch mein Standesbeamter.

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xenia798  22.01.2023, 19:50
@senior1

Genauso ist es bei uns , einige Nachbarn waren da schon , und jeder ist sehr zufrieden .

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Der Punkt, um den es geht, ist ja eigentlich klar, wenn Du immer gesetzlich versichert warst in der GKV.

In solchen Fällen gebe ich mir auch nicht so viel Mühe, sondern gebe nur ungefähre Jahre an. Ich gehe davon aus, dass die Versicherungszeiten dann von der DRV direkt bei den angegebenen Krankenkassen angefragt werden.

Jetzt vorab extra einen Brief an die DRV zu schicken, halte ich nicht für sinnvoll.

Nochmal zur Erklärung: Um in die KVdR zu kommen, muss man in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens 90% der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein. Deshalb sind auch die ungefähren Jahre sinnvoll anzugeben, da z.B. die AOK für die 80er Jahre vermutlich gar nicht abgefragt wird, wenn Du seit ungefähr 1990 woanders versichert warst.

Andri123  22.01.2023, 13:09
@Andri123

Jetzt hab ich mir das Formular doch mal angesehen. Lies mal 4.3.

Spoiler: "Angaben sind ab frühestens 1.1.1995 erforderlich"

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