hat unterbrochenen krankschreibung einfluss auf EM-rentenantrag

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Was ich nicht verstehe ist, daß Du seit Dez. 2010 Alg1 bekommst. Man hat nur ein Anspruch von 1 Jahr Alg1 und das wäre bis Nov. 2011. Wieso solltest Du bis Juli 2012 Alg1 bekommen? Kannst Du mich aufklären? ....sonst würde ich Dir raten Dich wieder gesund schreiben zu lassen, damit weiterhin ALG1 bezahlt wird. Den Rentenantrag kann man ja ohnehin stellen. Den beim Rentenantrag wird ja geprüft inwiefern man noch Leistungsfähig ist und wie lange man noch arbeiten kann. Solange man das nicht weiss ist man voll belastbar und steht dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung. Daher lass Dich gesund schreiben und beise die Zähne zusammen. Dann bekommst Du auch wieder Alg1 wenn wie Du schreibst es Dir noch bis Juli zusteht. Danach bekommst Du aber nichts mehr. Es sei denn Du bist Harz IV berechtigt. Das muss erst abgeklärt werden. Sprich mit Deinem Arzt darüber. Er wird Dir helfen und Dich unterstützen, wenn Du Ihm Deine Probleme schilderst. Eine finanzielle Not belastet zusätzlich und das will der Arzt auch nicht, daher rede mit ihm und suche mit Ihm eine Lösung. Zusätzlich würde ich Dir raten für 60 Euro Mitgliedsbeitrag imJahr in den VdK oder SOVD einzutreten. Dann hast Du jederzeit einen kompetenten Anwalt an Deiner Seite der Dich berät.

AngyBaby 
Fragesteller
 08.04.2012, 22:48

Bis Juli habe ich Anspruch weil ich mich tageweise vom Amt abgemeldet habe wegen meiner kleinen Nebenbeschäftigung. Ich dachte nur, die unterbrochene Krankschreibung wirkt sich negativ auf die Bewilligung der Rente aus. Danke für Deine Antwort.Ich werde mit meinem Arzt reden.

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