Zählt der Steuerbescheid als Nachweis für das fehlende Rentenjahr, wenn der Sozialversicherungsbeleg für das Jahr fehlt?
In meinem Rentenversicherungsverlauf ist eine Lücke von 11 Monaten. Mein damaliger Arbeitgeber sagt, er könne mir nicht weiterhelfen und ich solle mich an die Krankenkasse wenden, da die Aufbefahrungsfrist bei DATEV nur 10 Jahre beträgt. Zu meiner Verwunderung sagt meine damalige Krankenkasse, aber dass sie ebenfalls keine Meldung von Beträgen von dem Arbeitgeber für diesen Zeitraum hat. Sie bestätigen aber, dass ich in dem Zeitraum dort versichert war und fragten, ob ich einen Steuererklärung für das betreffende Jahr gemacht hätte. Den Steuerberscheid habe ich auch gefunden und dieser zeigt eindeutig, das ich das gesamte Jahr gearbeitet habe.
5 Antworten
Hallo,
wenn keine anderen Nachweise aufzufinden sind, könnte die Elektronische Lohnsteuerbescheinigung des AG ausreichen.
Die Lohnsteuerbescheinigung hatte ich ja dam FA eingereicht und so den Steuerbescheid erhalten.
ach so, na dann ........ich behalte sie immer zu Hause, zusammen mit meinen Steuerakten.
Hallo, wenn dem Steuerbescheid zu entnehmen ist, dass Einkünfte aus einer Beschäftigung vorlagen, und sogar, wie hoch, reicht das aus. Selbst wenn der Arbeitgeber die Beiträge unterschlagen haben sollte, geht das nicht zu Lasten des Versicherten.
Viel Glück
Barmer
Hallo Zauberball,
zunächst kurze, knackige Antwort auf die eigentliche Frage: NEIN, der Steuerbescheid dient lediglich als Nachweis Deiner Einkünfte und ist damit allenfalls ein "Indiz" für weitere Nachforschungen.
Wichtig für Dich ist der Kontakt mit der Krankenkasse als "Inkasso"-Bindeglied zwischen Dir und der Rentenanstalt, denn nur diese kann und darf eine lückenlose Rentenbeitragszahlung nachweisen. Da diese offensichtlich erst nach Deiner Kontaktaufnahme dort festgestellt hat, dass hier eventuelle "Lücken" bestehen, ist deren Buchhaltung ja wohl auch nicht gerade auf aktuellem Stand. Dafür kannst und darfst Du nicht verantwortlich gemacht werden, zumal ja auch die ordnungsgemäße Abführung der Beiträge der Vergangenheit nicht in Deine Verantwortung fallen. Da Du aber am Ende dennoch das eigentliche "Opfer" sein könntest, bleib unbedingt mit der KK bis zur Klärung in Verbindung!
Ein kleiner Tipp dazu, insbesondere da viele Dinge nur telefonisch ablaufen:
Führ ein kleines Protokoll darüber, mit wem (Namen) Du wann (Datum,Uhrzeit) über welchen Sachverhalt gesprochen hast. Noch professioneller ist es, jedes Telefonat von Dir aus nochmals schriftlich zu bestätigen. Das kann man sehr freundlich formulieren - z.B. "vielen Dank Herr ... für Ihre Hilfe ... Sie sagten mir ... darüber würde ich mich freuen .... außerdem wollten Sie klären ... Dank für Ihren Einsatz wegen .... vorab .... bitte bestätigen Sie mir nochmal ..." etc.
Warum das sinnvol ist? Naja am Ende ist es wie im richtigen Leben ..... keiner hat was gewusst und keiner ist Schuld. So machst Du aus mündlichen Gesprächen schriftliche Nachweise, denn, wenn niemand in angemessener Zeit Deinen "Bestätigungen" widerspricht, gelten sie als anerkannt. Außerdem ist die Motivation der entsprechenden Sachbearbeiter für eine Lösung ganz anders, wenn nun auch noch die Namen der Akteure in der Akte stehen. Manchmal bewirkt das sogar kleine Wunder . . . ;-)
Viel Erfolg damit und freundliche Grüße,
betriebssparen.de
Zählt der Steuerbescheid als Nachweis für das fehlende Rentenjahr
Er ist allenfalls zur Glaubhaftmachung, d.h. als Plausibilitätsmittel, geeignet. Er sagt ja nur etwas über die Höhe des Einkommens aus, aber nichts über dessen Beitragspflicht zur Rentenversicherung. Und selbst wenn diese Beitragspflicht bestanden haben sollte, wird im Steuerbescheid ja nicht bescheinigt, dass die Beiträge auch tatsächlich bezahlt worden sind.
Hast Du einen Tipp wie ich jetzt an meine ehemaligen Arbeitgeber herantreten kann, damit ich diese Rentenlücke schließen kann?
Du sagst doch selbst, dass du bereits an ihn herangetreten bist:
Mein damaliger Arbeitgeber sagt, er könne mir nicht weiterhelfen
Das einfachste wird sein, wenn du der Rentenversicherung deine damaligen monatlichen Lohnabrechnungen vorlegst.
Hallo,
in welchem Kalenderjahr ist die Lücke?
Gruß
RHW
ich lese gerade blackleathers Antwort. Somit ist meine o.g. Idee wohl auch keine Lösung.
:-(
Ich würde bei der RV direkt nachfragen, ob im Notfall diese Belege ausreichen oder was in diesem Fall zu machen ist.