Welche Eigenleistung darf ich bei einem Haftpflichtschaden abrechnen?

3 Antworten

Hallo, ich habe einen Stundensatz in Höhe von 20,00 EURO angesetzt.

UndertakerOWL  05.09.2023, 17:38

Allein das wäre schon ein Grund, die Forderung um 50% zu kürzen. Allgemein anerkannt sind eher 10€ pro Stunde. Mehr würde eine Hilfskraft netto auch nicht bekommen.

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Alarm67  05.09.2023, 18:28

Viel zu hoch!

10 Euro wären angebracht, max. hätte ich auf den aktuellen Mindestlohn gesetzt!

Wenn ich schon 20 Euro lese, möchte ich nicht wissen, welche anderen überhöhten Positionen Du noch angesetzt hast! 😱

Also kein Wunder, wenn die Versicherung Deine Forderungen (zu Recht) kürzt!

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Für die Tätigkeit in eigener Sache kann man keine Kostenerstattung verlangen und das ist mit Mühewaltungskosten gemeint.

Im Grunde also ein recht dehnbarer Begriff.

Wenn man alles durch einen Hausmeisterservice hätte erledigen lassen, hätte sich die Versicherung nicht so einfach rausreden können.

Und von 20 Euro die Stunde, netto bar auf die Hand, träumen Handwerker nur. Vom Stundenlohn eines Handwerkers bleiben nur 10 bis 30% als Ertrag übrig. Kennst Du einen Handwerker, der 200 Euro die Stunde verlangt, und auch bezahlt bekommt?

Na also. Die Hälfte, also 10 Euro, wären da passender gewesen.

Welchen Stundensatz hast Du denn der Versicherung in Rechnung gestellt?