Frage von erna2003 31.01.2012

handwerkliche Eigenleistung am Haus versteuern??

  • Hilfreichste Antwort von EnnoBecker 31.01.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Für mich wäre es mal interessant zu erfahren, um welche Steuer es eigentlich geht.

    Bei der Umsatzsteuer ist der Fall klar: § 3 (9a) Nr 2 UStG bestimmt, dass die die unentgeltliche Erbringung einer anderen sonstigen Leistung durch den Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt werden.

    Bei der Ertragsteuer fehlt mir hier eine gesetzliche Grundlage. oder ich sehe sie nur nicht. Privatentnahme von Material und/oder Personalleistungen ist klar, aber ein fiktiver Erlös?

  • Antwort von Livetec 31.01.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Bitte klarer formulieren! Geht es um das eigene Haus oder ein fremdes Haus und man wurde dafür entlohnt? Wenn Geld geflossen ist, muss das logischerweise auch versteuert werden, keine Frage. Interessant wäre auch, woher das Finanzamt das überhaupt erfahren hat wenn es denn nur ein "Freundschaftsdienst" gewesen sein soll?

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