handwerkliche Eigenleistung am Haus versteuern??
Ein Unternehmer (Handwerksbetrieb) soll jetzt seine Eigenleistungen am privaten Haus beim Finanamt versteuern?? Das Finanzamt sagt, als Unternehmer ist man auch privat Unternehmer und muss seine Eigenleistungen am Haus demzufolge entsprechend versteuern?!
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Für mich wäre es mal interessant zu erfahren, um welche Steuer es eigentlich geht.
Bei der Umsatzsteuer ist der Fall klar: § 3 (9a) Nr 2 UStG bestimmt, dass die die unentgeltliche Erbringung einer anderen sonstigen Leistung durch den Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt werden.
Bei der Ertragsteuer fehlt mir hier eine gesetzliche Grundlage. oder ich sehe sie nur nicht. Privatentnahme von Material und/oder Personalleistungen ist klar, aber ein fiktiver Erlös?
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Bitte klarer formulieren! Geht es um das eigene Haus oder ein fremdes Haus und man wurde dafür entlohnt? Wenn Geld geflossen ist, muss das logischerweise auch versteuert werden, keine Frage. Interessant wäre auch, woher das Finanzamt das überhaupt erfahren hat wenn es denn nur ein "Freundschaftsdienst" gewesen sein soll?
Kommentar von erna2003 31.01.2012Ja es geht um das eigene Haus (Neubau). Da sagt das Finanzamt jetzt, da mein Mann selbstständig ist eben Unternehmer mit einer Handwerksfirma, dass er seine Eigenleistungen am Haus z.B. malern, eben die Eigenleistungen versteuern soll! Sie wollen ihm jetzt irgend eine Pauschale dafür aufbrummen bzw. wir sollen dem Finanzamt eine Zahl geben, für die erbrachten Eigenleistungen. Und das geht doch gar nicht oder??? Der Spruch vom Finanzamt war daher "ein Unternehmer ist auch privat Unternehmer und muss dann auch privat erbrachtet Leistungen versteuern"!
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Ich habe auch keine Ahnung, was das Finanzamt will. Ich habe morgen erstmal einen Termin beim Steuerberater. Ich danke Dir trotzdem für Deine Infos