Wegeunfall von freiem Mitarbeiter und Berufsgenossenschaft

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Vermutlich Nein - es sei denn der Arbeitgeber hat den "freien" Mitarbeiter bei der zuständigen BG angemeldet und Beiträge abgeführt.

Üblicherweise arbeiten aber freie Mitarbeiter auf Honorarbasis - also das muss die Personalabteilung beurteilen können, in was für einem Dienstverhältnis der freie Mitarbeiter steht.

Der Verunfallte sollte aber auf jeden Fall das D-Arzt Verfahren sofort durchführen lassen, damit er ein Aktenzeichen bei der BG bekommt - denn es gibt auch Arbeitgeber, die vergessen gerne ihre Meldepflichten um Geld zu sparen. Darunter darf aber der Verletzte nicht leiden: er bekommt alle Leistungen der BG und der Arbeitgeber eine Rechnung, mit einer mindestens Verdoppelung seiner Beiträge, damit sich die Vergesslichkeit nicht wiederholt.

energy33 
Fragesteller
 25.02.2013, 20:53

ok, danke.

Es könnte also sein, dass er versichert ist, wenn Beiträge bezahlt wurden.

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