Wegeunfall und wer zahlt bei Unfall?

6 Antworten

Wenn Du Hoffnung haben solltest, Dein Dienstherr würde den Sachschaden ausgleichen, bist Du auf dem Holzweg. Den Schaden am eigenen Fahrzeug trägst Du und kannst allenfalls Werbungskostebabzug  geltend machen. Den Schaden an der Leitplanke trägt Deine Haftpflicht.

Die Angst um den Führerschein ist verständlich. Fast jeder Aquaplaningunfall  wird durch weit überhöhte Geschwindigkeit verursacht. Ein Bußgeld wird Dir auferlegt werden, der Lappen wird aber nicht gleich weg sein. Oder bist Du der Schumi der Division und hast schon etliche Kerben in Flensburg. Dann ist der Führerschein allerdings in akuter Gefahr.

"Mir geht es soweit gut" Ganz sicher kann man sich nie sein. Was, wenn sich in ein paar Tagen widererwartend doch Beschwerden einstellen ?

Ich meine, ist man sich nicht sicher, ob ein meldepflichtiger Unfall vorliegt, sollte man zur Sicherheit diesen vorsorglich anzeigen. Das erspart mit Sicherheit späteren Ärger.

Das jedoch muss jeder selbst für sich entscheiden.

       Weiterhin habe ich dabei eine Leitplanke mitgenommen welche ebenfalls dadurch beschädigt wurde.

Dann hätte ich die einfach dort gelassen. 

Im Übrigen kannst Du die Reparaturkosten bei den Werbungskosten abziehen.

http://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-fahrten-doppelte-haushaltsfuehrung/unfallkosten-als-werbungskosten-geltend-machen

;-))))))))

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Dann hätte ich die einfach dort gelassen.

DH .... lach !

Außerdem folgt eine Anzeige ! Es ist Diebstahl, selbst wenn die Leitplanke durch den Unfall einen unförmigen Anblick bietet !

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Hast Du den Unfall selbst verursacht, ist Deine Kfz Versicherung für die Regulierung der Schäden zuständig.  Es handelt sich zwar um einen Wegeunfall, aber da Dir selbst nichts passiert ist, hat der Arbeitgeber meines Wissens nach keinerlei Pflichten zu übernehmen. 

Wenn du eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hast, dann hast Du Glück. Ansonsten wird nur der Fremdschaden, also die Beschädigung an der Leitplanke bezahlt.