Projekteinsatz beim Kunden. Arbeitgeber zahlt Wohnung. Steuer?

2 Antworten

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Läuft das als geldwerter Vorteil?

Ja, ist es. Der gwV ist steuerfrei, vorausgesetzt Du hast am vorherigen Standort eine eigene Wohnung und behältst die auch bei.

Du bist auf Dienstreise und zwar die ganzen 6 Monate.

die "vorherige" Wohnung behalte ich, ja.

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Das ist kein geldwerter Vorteil, da eine rein berufliche Begründung für die Wohnung am Arbeitsort besteht. Somit ist für Dich auch nichts zu versteuern.

Ansonsten werden die üblichen Reisekosten zum Ansatz gebracht.

Bedenke, daß nach drei Monaten die Verpflegungsmehrkostenpauschale nicht mehr gezahlt wird. Sollten Dir dadurch Nachteile entstehen, solltest Du einen Verpflegungszuschuß mit dem Arbeitgeber klären, der als Kompensation (dann aber zusätzlich zum Gehalt und zu versteuern) gezahlt wird.