Wegeunfall mit Privatwagen! Wer zahlt?
Hallo an alle
Leider hatte ich am vergangen dienstag (17.11.2009) ein schweren Unfall mit meinem Pkw auf dem Weg zwischen 2 Filialen (sollte in einer fremdfiliale laut anweisung meines BZL etwas abholen)!
Vorab: es kam glücklicherweise ausser mir und meinem Auto niemand zuschaden! Mein Auto (VW Lupo) ist natürlich schrottschreif, aber der in mitleidenschaft gezogen Baum sieht gut aus ( frontal rein gefahren )
Mein Wagen ist leider nicht Vollkaskoversichert und da der Unfall durch mich verschuldet worden ist zahlt auch keine andere Versicherung!
Der Unfall wurde selbstverständlich als Berufsunfall bei der Firma und der Verischerung angegeben und aufgenommen.
Ich weiß das die Berufsgenossenschaft für die Ärztlichen behandlungen wie krankenhausaufenthalt zahlt, aber habe ich anrecht darauf, dass mein Auto evtl erstetzt wird, da ich ja auf anweisung gefahren bin!
Also meine Fragen:
Zahlt die Berufsgenossenschaft oder die Firma mir den wiederbeschaffungswert meines Wagens?
Da meine Firma extra Mitarbeiterwagen hat, habe ich evtl. anrecht auf ein Ersatzwagen der Firma?
Oder Zahlt in diesem Fall die gesetzliche Unfallversicherung?
Kann ich irgendwas bei der Steuererklärung angeben und absetzen?
Ich weiß, ich habe viele fragen und hoffe das mir jemand schnell helfen kann!
Danke im vorraus lg Diana
2 Antworten
Also wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es also eine möglichkeit, da ich auf Anweisung meines Vorgesetzten gefahren bin, weil er (der ja Dienstwagen hat) verhindert war, das ich den schaden evtl. von meiner Firma reguliert bekomme!?
Kommt da die Versicherung der Firma dann für auf? Oder wie läuft das? kennst du dich da zufällig besser mit aus?
Kannst du mir den Link bitte noch mal seperat schicken? wäre echt lieb, danke im voraus
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet in diesem Fall nur für Personenschäden, das ist die komplette Heilbehandung plus REHA.
Da du auf Anweisung des Bezirksleiters gefahren bist, kann die Firma ggf. in Haftung genommen werden, es kommt aber auf die Umstände an. Liegt auf deiner Seite grobe Fahrlässigkeit vor, bleibst du auf dem Schaden sitzen, bei leichter Fahrlässigkeit könnte ein Vergleich das Problem lösen, das erspart dir eine gerichtliche Auseinandersetzung mit deinem Arbeitgeber. Du solltest dich anwaltlich beraten lassen.
Deinen Anteil kannst du bei der Einkommenssteuer geltend machen.