Wegeunfall mit Privatwagen! Wer zahlt?

2 Antworten

Also wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es also eine möglichkeit, da ich auf Anweisung meines Vorgesetzten gefahren bin, weil er (der ja Dienstwagen hat) verhindert war, das ich den schaden evtl. von meiner Firma reguliert bekomme!?

Kommt da die Versicherung der Firma dann für auf? Oder wie läuft das? kennst du dich da zufällig besser mit aus?

Kannst du mir den Link bitte noch mal seperat schicken? wäre echt lieb, danke im voraus

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet in diesem Fall nur für Personenschäden, das ist die komplette Heilbehandung plus REHA.

Da du auf Anweisung des Bezirksleiters gefahren bist, kann die Firma ggf. in Haftung genommen werden, es kommt aber auf die Umstände an. Liegt auf deiner Seite grobe Fahrlässigkeit vor, bleibst du auf dem Schaden sitzen, bei leichter Fahrlässigkeit könnte ein Vergleich das Problem lösen, das erspart dir eine gerichtliche Auseinandersetzung mit deinem Arbeitgeber. Du solltest dich anwaltlich beraten lassen.

Deinen Anteil kannst du bei der Einkommenssteuer geltend machen.