Unfall auf Rückweg zur Firma - Wegeunfall ja oder nein?

7 Antworten

Das Verlassen meines Arbeitsplatzes und Rückkehr dahin beinhaltete drei Wegstrecken mit Unterbrechungen bei
1. Unterbrechung: Geschäftsstelle der Krankenkasse
2. Unterbrechung: Eigene Wohnung für ein Mittagessen.

Verlassen der Arbeitsplatzes erfolgte gegen 12:40 Uhr dokumentiert über das Türsystem.
Die Geschäftsstelle der Krankenkasse verliess ich gegen 13:05 Uhr.
Zu Hause war ich von etwa 13:20 bis 13:35.
Der Unfall ist etwa um 13:45 passiert.

Aus den bisher zitierten Quellen geht hervor, dass der direkte Weg von und nach Hause in der Mittagspause versichert ist, ein Unfall hier also als Wegeunfall gilt.

Der Weg von der Arbeitsstelle nach Hause war mit einem Umweg behaftet und privat veranlasst. Also hier bestand keine Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft.

Der Fahrt von meinem zu Hause zurück zur Firma war ohne Umweg. Für diese Fahrt allein sind m.E. die Voraussetzungen gegeben, es als berufliche Fahrt, sprich: Wegeunfall zu bewerten.

Wo ich jedoch unsicher bin/war, ist die Gesamtwürdigung, da man - so meine Vermutung - einwenden könnte: der Gesamtcharakter zum Verlassen des Arbeitsplatzes war privat verlanlasst, da der überwiegende Teil der Abwesenheit dem Zweck des Aufsuchens der Geschäftsstelle der Krankenkasse geschuldet war. Also kein Wegeunfall.

Oder aber wird tatsächlich ausschliesslich auf die konkrete einzelne Fahrt geschaut?

Wenn letzteres, dann sollte der Einschätzung als Wegeunfall eigentlich nichts im Wege stehen. Woran sich für mich auch die steuerliche Handhabung anschliesst.

D.h. bei Bewertung als beruflicher Fahrt mit Wegeunfall, ist es m.E. berechtigt, die Unfallkosten (Schäden am Fahrzeug, Kleidung, direkte Folgekosten) steuerlich als Werbungskosten geltend zu machen und sie auch anerkannt zu bekommen.

Vergl.:

https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/wann-und-wie-sie-unfallkosten-von-der-steuer-absetzen-koennen.html

http://www.steuertipps.de/lexikon/u/unfallkosten

http://www.finanztip.de/unfallkosten-arbeitsweg/

diskutiere nicht lange, mach die Kosten in deiner Steuererklärung zu den berufsbedingten Werbungskosten, füge kopierte Beweise als Anlage bei und warte der Dinge ab.   ;-))

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@Gaenseliesel

Genau da ist die Krux: bei steuerlicher Anerkennung wäre ein Verkauf und Neuanschaffung des Rollers die Option. Ohne Anerkennung wird's aber zum wirtschaftlichen Unfug. Dann wäre nur sinnvoll das gröbste machen lassen und die gerade mal 16 Monate alte Mühle weiter zu fahren.

Try and error finde ich ist hier der falsche Ansatz.

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ich bin skeptisch, denn: 

.......Fahrt zur KK -  danach ging es nach Hause, für ein kurzes Mittagsessen.

diese Fahrt wird möglicherweise nicht mehr als betrieblicher Wegeunfall anerkannt werden. Die direkte Rückfahrt KK - Firma wurde durch das privat veranlasste häusliche Mittagessen unterbrochen. 

Ob als Werbungskosten abzugsfähig oder nicht, es kommt auf die beruflich veranlasste Fahrt an !

Eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass es sich um eine berufliche Fahrt gehandelt hat, die der Steuererklärung als Anlage beigefügt wird, könnte hilfreich sein.

ups....sorry, man sollte immer genau lesen :-((

überlesen hatte ich " Mittagessen......dann auf direktem Wege zurück Richtung Firma."

Somit dürften die Unfallkosten als Werbungskosten  abzugsfähig sein ! !

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Liest man das folgende Urteil des Bundessozialgerichtes, müsste es eigentlich ein Wegeunfall sein.

http://lexetius.com/2010,2135

Aber da die BG sich häufig querstellt und in diesem Fall das Aufsuchen der Geschäftsstelle der Krankenversicherung als Hinderungsgrund sehen könnte, darf man auf deren Entscheidung durchaus gespannt sein.

Für die Berufsgenossenschaft würde ich hier von einem Wegeunfall ausgehen (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII), weil es ja auf dem direkten Weg von zu Hause in die Firma geschehen ist.

Als Werbungskosten können die Unfallkosten m.E. nicht geltend gemacht werden, da sämtliche Kosten des Arbeitsweges mit der Entfernungspauschale restlos abgegolten sind (§ 9 Abs. 2 Satz 1 EStG). Das Thema hatten wir hier schon des Öfteren, siehe z.B. https://www.finanzfrage.net/frage/kann-ich-einen-autounfall-zu-meinem-schon-erhaltenen-steuerbescheid-1014-jetzt-noch-nachtraeglich-geltend-machen-bin-noch-in-der-widerspruchsfrist?foundIn=list-answers-by-user#answer-977760   Wie du dort lesen wirst, ist die Rechtsprechung dazu (noch) ziemlich uneinheitlich. Ich persönlich würde mich auf die Seite schlagen, die sich an dem klaren und unmissverständlichen Wortlaut der von mir zitierten Paragräfin orientiert (Ich hatte ja auch noch keinen Unfall auf dem Arbeitsweg, weil ich in meinem Büro wohne; hihi.).

Aber vielleicht hast du Bock, das mal bis zum BFH durchzuklagen; dann gibt es wenigstens auch endlich noch mal ein höchstrichterliches Wort dazu.


die Frage war doch aber primär, ob der Fragesteller die Unfallkosten in seiner Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen kann, oder ? :-(

Die Einschätzung ist für mich dahingehend relevant, weil mein Fahrzeug arg beschädigt ist und es hilfreich wäre, die Unfallkosten als Werbungskosten ansetzen zu können.

Der Link ist dennoch betr. Unfallversicherung interessant !

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@Gaenseliesel

Das eine schließt das andere meiner Meinung nach ein. Der Weg von der Mittagspause führte geradewegs zur Firma. Ergo handelt es sich um einen Wegeunfall. Somit sind wohl auch die Unfallkosten in der Steuererklärung ansetzbar.

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