Was passiert wenn man GEZ nicht zahlt?

4 Antworten

Verweigerern droht neben den zwangsvollstreckungsrechtlichen Maßnahmen auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, denn nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag handelt ordnungswidrig, „wer vorsätzlich oder fahrlässig den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet“. Nach § 12 Abs. 2 RBStV droht im Falle einer Ordnungswidrigkeitsbegehung eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro oder mehr, wenn die zuständige Landesrundfunkanstalt die Verfolgung beantragt. 

Besonders resistente Verweigerer lassen sich teilweise selbst von einer Geldbuße nicht beeindrucken und verweigern weiterhin die Zahlung. In Extremfällen kann der Staat dann sogar die sogenannte Beugehaft anordnen.

Privatier59  23.09.2023, 13:29

Die Beugehaft kann aber nur verhängt werden, wenn die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert wird. Wer diesen "Fehler" nicht macht geht haftlos aus. Das sind die Schwächen des Rechtsstaates. Als Kreuzigung, Pfählen und Vierteilen noch im Strafenkatalog standen, da herrschte Zucht und Ordnung.

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ottoscharnhorst 
Fragesteller
 23.09.2023, 14:16

danke für die ausführliche Antwort. Die Antwort zeigt, das man fürs nichts tun ins Gefängsnis kommt.

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tellerchen  23.09.2023, 19:47
@ottoscharnhorst

genau... wie heisst es so schön "nichtwissen und nicht tun schützt vor strafe nicht"...

mach du man... dann brauchste deine heizung nicht erst anstellen... in der Beugehaft wird gut geheizt..aber zahlen musst du trotzdem trotz der haft...musste halt ohne wohnsitz leben, dann biste GEZ frei..

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ottoscharnhorst 
Fragesteller
 23.09.2023, 20:38
@tellerchen

Naja, dein Motto gilt eher bei anderen Dingen.

Wenn man einfach bloß existiert, sollte man nicht gesetzlich bestraft werden.

Man hat ja nichts begangen!

Dein Motto gilt eher bei dingen, wo man etwas macht, und anschließend etwas nicht macht. z. B Im Wald einen Lagerfeuer machen und es anschließend nicht löschen. Das "nicht löschen" ist ja "nichts tun". Hier hat man was wichtiges unterlassen und sollte demnach bestraft werden.

Das gilt nicht in meinem Fall. Wenn man nur existiert und keine Handlung vornimmt, solltest du aus moralischer Sicht keinen Anspruch auf irgendwas haben, aber es sollte auch niemand einen Anspruch an dir haben. Du lässt jeden in ruhe, jeder lässt dich in ruhe.

Punkt.

Der Rundfunkbeitrag ist aber ein Paradebeispiel dafür, das man für das blose Existieren bestraft wird. Und auch dafür dass das blose Existieren auch Geld kostet. Das Existieren kostet 0,025€ Pro Stunde.

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Eifelia  23.09.2023, 21:07
@ottoscharnhorst

"Der Rundfunkbeitrag ist aber ein Paradebeispiel dafür, das man für das blose Existieren bestraft wird."

Unfug. Man wird dafür bestraft, geltendes Recht nicht zu befolgen.

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ottoscharnhorst 
Fragesteller
 23.09.2023, 21:31
@Eifelia

Nein nicht Unfug.

"GeLtEnDes ReChT nicHt BefOLgT"

Ist keine Tat, kein Delikt, für die man eigentlich bestraft wird.

Dein Kommentar ändert nichts an der Tatsache, das eine Person, die nie irgendwas gemacht hat, bestraft wird.

Objektiv betrachtet.

Objektiv betrachtet heißt, du siehst eine Person die z. B kifft. Und schlussfolgerst, das die Person kifft.

Und NICHT dass die Person "Gesetze missachtet" oder "Seine Gesundheit schädigt" oder was auch immer.

Es ist eine Straftat, ohne eine Tat.

Ach wem erzähl ich das 🤦🏿‍♂️

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Eifelia  23.09.2023, 21:41
@ottoscharnhorst

"§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

"(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein 

Rundfunkbeitrag zu entrichten."

"Es ist eine Straftat"

Wieder Unfug.

Von Straftat ist überhaupt nicht die Rede.

"Verweigerern droht neben den zwangsvollstreckungsrechtlichen Maßnahmen auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, denn nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag handelt ordnungswidrig, „wer vorsätzlich oder fahrlässig den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet“. Nach § 12 Abs. 2 RBStV droht im Falle einer Ordnungswidrigkeitsbegehung eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro oder mehr, wenn die zuständige Landesrundfunkanstalt die Verfolgung beantragt. 

Besonders resistente Verweigerer lassen sich teilweise selbst von einer Geldbuße nicht beeindrucken und verweigern weiterhin die Zahlung. In Extremfällen kann der Staat dann sogar die sogenannte Beugehaft anordnen. Im Jahr 2016 gab es einen Fall einer Frau aus Chemnitz, die für mehrere Wochen ins Gefängnis musste, weil sie vehement die Zahlung verweigerte und selbst zuvor verhängte Bußgelder sie nicht zum Einlenken bewegen konnten. Solche Fälle der Erzwingungshaft sind aber nur das letzte Mittel für absolute Härtefälle. Nachdem die Frage nach der Verhältnismäßigkeit in solchen Fällen öffentlich diskutiert wurde, hatten die Rundfunkanstalten bereits in der Vergangenheit bekannt gegeben, dass man zukünftig davon absehen wird, Verweigerer in Beugehaft zu nehmen.  "

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/rundfunkbeitrag_nicht_zahlen

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tellerchen  23.09.2023, 21:41
@ottoscharnhorst

hahahaha...jetzt hab ich Bauchweh vor lachen...deine Zeilen klingen wie ein kind in der pubertät...

ich machs mal kurz und einfach, hoffe du verstehst das dann:

Es gibt Gesetze, die von Leuten gemacht wurden, die dazu von der Mehrheit der Bevölkerung gewählt wurden. Gesetze sind dazu da...damit das untereinander geregelt ist, ansonsten könnte ja jeder machen was er wollte.

wenn man einfach nur bloß existiert, und du nix tust, kannst du wegen untätigkeit bzw mangelder Hilfe bestraft werden.

mach es doch ganz einfach...du kündigst deine Wohnung oder ziehst bei Mami aus... dann bist du fein raus... dann wirst du von GEZ verschont....juhuuuu

wenn du das jetzt auch nix verstanden bzw falsch verstanden hast... dann mach doch was du meinst...mal sehen wer stärker ist... du braver Bürger oder der Staat?

bin hier raus...

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ottoscharnhorst 
Fragesteller
 24.09.2023, 00:14
@Eifelia

Dann ersetz halt "Strafe" in meinem Kommentar mit "Ordnungswidrigkeit"

Mein Punkt bleibt gleich.

Meine Fresse.

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Eifelia  24.09.2023, 08:46
@ottoscharnhorst

In Rechtsfragen ist eine präzise Ausdrucksweise unerlässlich. Aber Du willst ja eh nur pöbeln und nichts wissen

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Nachdem Du es selbst als Spaßfrage tituliert hast, ist Diese Frage vom Admin zu löschen.

ottoscharnhorst 
Fragesteller
 23.09.2023, 20:40

Hab die Antworten schon bekommen.

Grüß den Admin von mir.

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GEZ gibt es schon lange nicht mehr, hinsichtlich des ARD / ZDF Beitragsservices folgen absehbar Zwangsmaßnahmen wie Konto- bzw. Gehaltspfändung bishin zur Inhaftierung ( Beugehaft ).

Querulanten kann man hier eh schreiben, was man will!

Die kapieren das eh nicht bzw. wollen das auch gar nicht!