Was passiert, wenn ich als Selbstständiger einer GbR als Gesellschafter beitrete?

1 Antwort

Die GbR muss eine Feststellungserklärung abgeben, darin wird der Gewinn nach den vertraglichen Vereinbarungen auf die Gesellschafter aufgeteilt. Jeder Gesellschafter versteuert dann seine Einkünfte in seiner Einkommensteuererklärung, der Freund also die Einkünfte aus seinem Einzelunternehmen und die auf ihn entfallenden Einkünfte aus der GbR.

Zu den Versicherungsbeiträgen müsstest Du bitte mal ergänzen, zu welchen Versicherungen sich die Frage stellt (und wer oder was mit 'es' gemeint ist :-) )

Die eigenen Vorsorgeaufwendungen trägt jeder selbst nach seinen Einkünften.

Olivenbaum2013 
Fragesteller
 11.03.2022, 10:13

Danke.

Einkommenssteuer: Ja, so habe ich es mir auch schon ausgemalt.

Versicherungsbeiträge: (Es heißt natürlich nicht 'es', sondern 'er' und gemeint ist der Freund.) Es geht um

  • die Krankenversicherung,
  • die Rentenversicherung und
  • die Arbeitslosenversicherung.

Das sind zunächst die wichtigsten Versicherungen, denke ich.

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wurzlsepp6682  11.03.2022, 11:20
@Eifelia

och, mir fallen da ein paar mehr Punkte ein als die pobligen Versicherungen ......

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Olivenbaum2013 
Fragesteller
 11.03.2022, 11:20
@Eifelia

Er ist schon seit vielen Jahren selbstständig. Die Frage ist, was worüber läuft und an was gemessen wird.

RV: Hat er schon. Über was würde es denn laufen? Über die GbR oder über seine Selbstständigkeit?

Freiwillige AV: Hat er ebenfalls schon. Hier stellt sich dieselbe Frage.

KV: Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann wird die KV von der Höhe des Einkünfte bestimmt. Da, wo er mehr zahlt, darauf zahl die Beiträge, richtig? Aber was ist, wenn er eine private KV hat, die unabhängig ist von den Einkünften? Ist es für die private Versicherung von Relevanz, ob er selbstständig oder Gesellschafter ist? Ist der privaten Versicherung eine bestimmte Tätigkeit zugeordnet, sprich im Rahmen seiner Selbstständigkeit oder im Rahmen der GbR. (In beiden Fällen ist es eine beratende Tätigkeit.)

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Eifelia  11.03.2022, 11:45
@Olivenbaum2013

Wovon er das bezahlt, ist zunächst doch völlig egal, da es sich um Privatentnahmen handelt?

soweit Beträge vom GbR-Konto überwiesen würden, würden diese sein Kapitalkonto belasten. Es kommt darauf an, was im Gesellschaftsvertrag vereinbart wird (wer wieviel Geld aus der GbR entnehmen darf, um deren Liquidität nicht zu belasten). Ich hoffe mal, Ihr wollt das nicht ohne professionelle Hilfe und/oder ohne vernünftigen Vertrag durchziehen?

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Olivenbaum2013 
Fragesteller
 14.03.2022, 13:25

Ich bin jetzt in meiner Hauptfrage am Ziel vorbeigeschossen. Habe nämlich das Wichtigste vergessen: Berufshaftpflichtversicherung. Hier der gleiche Fall: Ich bin Gesellschafter im Tätigkeitsfeld 1 und selbstständig in Tätigkeitsfeld 2. Gleiche Risikogruppen.

Hier kenne ich bloß den Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht. Während mit letzter Vermögensschäden abgesichert sind, sind in erster Personen- und Sachschäden versichert.

Hier stellen sich mir die Fragen:

  • Sollte man als Gesellschafter und anderweitig Selbstständiger beides haben?
  • Macht es Sinn, dass jeder der Gesellschafter eine eigene Berufshaftpflicht hat? Oder kann es sogar über die GbR laufen?
  • Bei einer GbR: Gilt dann für zwei Gesellschafter ein höherer Beitrag zur Betriebshaftpflicht als wenn es nur ein Gesellschafter wäre? Scheint mir unsinnig, da es doch um das Vermögen geht.
  • Kann ein Selbstständiger (der kein Unternehmen hat) überhaupt sein Vermögen absichern? Macht es Sinn? Ist dann jawohl keine Betriebshaftpflicht.

Ich weiß, es sind sehr grundlegende Fragen und mir fehlen noch die richtigen Worte. Aber ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken.

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