Besteuerung GbR Einkommen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

  eine GbR erwirtschaftet 1150€ vor und dann logischerweise 1000€ nach Steuern.

Nein, das ist nicht logisch. Da die GbR keine Ertragsteuern zahlt (Gewerbesteuer fällt bei 1.150,-) Euro nicht an. Deshlab sind 1.150,- der Gewinn, der zu verteilen ist.

 Muss nun der Gesellschafter die 500€ Gewinn durch die GbR erneut versteuern?

Wieso erneut? Sein Gewinnanteil aus der GbR geht über die Anlage "G" in seine Einkommensteuererklärung ein.

 Auch würde ich noch gerne wissen, ob eine GbR die keine MwSt verlangen muss, die MwSt der Einkäufe trotzdem als durchgehenden Posten behandelt?

Die GbR ist Kleinunternehmerin und soll anscheinend nicht zur Regelbesteurung optieren (ob das die beste Lösung ist, sollte geprüft werden). Dann nimmt sie keine Umsatzsteuer ein. Die im Preis der Einkäufe enthaltene Umsatzsteuer gehört einfach zu den Betriebsausgaben.

und dann logischerweise 1000€ nach Steuern.

Welcher Logik folgt denn diese Erkenntnis?

Muss nun der Gesellschafter die 500€ Gewinn durch die GbR erneut versteuern?

Nein. Nicht "erneut". Wieso denn erneut?

die MwSt der Einkäufe trotzdem als durchgehenden Posten behandelt?

Nein. Die Vorsteuer ist endgültig verloren und damit Betriebsausgabe. So kann man auch Geld verbrennen. 

FinanzFred 
Fragesteller
 04.11.2017, 17:58

Ok, ich gebe zu, dass Beispiel mit den 1000€ war schlecht gewählt.

Es ging rein um die Logik, ohne Beachtung von Freibeträgen. Denn ich habe das mal nebenher aufgeschnappt und konnte es selber nicht glauben. Da ich aber noch ziemlich am Anfang stehe war ich verunsichert und wollte eine persönliche Antwort darauf.

Also nur wenn ich als GbR die MwSt ausweise und vom Kunden verlange, kann ich die Ausgaben für die MwSt bei Einkäufen als durchgehenden Posten handhaben?

Habe ich das so richtig verstanden? 

Dann ist es natürlich sinnvoll die MwSt auszuweisen. 

Ich danke Ihnen für die hilfreiche Antwort!

lg

0
wfwbinder  04.11.2017, 18:16
@FinanzFred

 Also nur wenn ich als GbR die MwSt ausweise und vom Kunden verlange, kann ich die Ausgaben für die MwSt bei Einkäufen als durchgehenden Posten handhaben?

Einmal das, aber eben auch der Vorsteuerabzug aus den eigenen Eingangsrechnungen.

Diese "Kleinunternehmerregelung" § 19 UStG ist nur dann sinnvoll, wenn man überwiegende Umsätze mit Privatleuten macht.

3
EnnoDerDritte  27.10.2020, 08:33
@EnnoWarMal

Da ist der TE wohl abhandengekommen und das Thema scheint auch an Interesse verloren zu haben.

0