UST bei Fahrtkosten für Auftraggeber mit Honorarvereinbarung?

2 Antworten

Es gibt im Umsatzsteuerrecht einen schönen Satz, der aus einem Pilcher-Roman stammen könnte:

"Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung."

Also auch auf den Zuschlag für die Fahrtkosten in diesem Fall keine Umsatzsteuer.

Achtung wegen des Vorsteuerabzugs, wenn nicht nur diese Art Seminare gemacht werden, ist die Vorsteuer aufzuteilen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
EnnoWarMal  28.09.2016, 12:08

Hier haben wir keine Nebenleistung.

Es ist gehört schlichtweg zur Auftragserfüllung, von hier nach da zu fahren. Eine Fahrleistung an den Auftraggeber wird weder geschuldet noch geleistet.

Wenn meine Angestellten Arvbeiten für mich machen, die ich dem Auftraggeber gegenüber abrechne, dann ist der Lohn doch auch keine "Nebenleistung".

Eine Nebenleistung ist der Blumentopf, den ich auch nehmen muss, wenn ich die Blumen kaufe. Aber nicht die Fahrt den Blumenhändlers zum Großmarkt, um ie Dinger zu kaufen.

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MainCustom 
Fragesteller
 28.09.2016, 13:13

Diese Aussage deckt sich mit meiner ursprünglichen Vermutung.

Für mich stellt eine Fahrtkostenabrechnung eine Nebenleistung dar, da die Person ohne "zum Arbeitsort fahren" garnicht arbeiten gehen kann. Für mich steht und fällt das eine mit dem anderen.

Schlieslich wird auch im Vertrag darauf hingewiesen, das diese abgerechnet werden. Simit zählt es meines Erachtens nach als Leistung überhaupt dort hin zu fahren.

Sollte dieser Teil nicht erwähnt werden, würde ich wie EnnoWarMal argumentieren. Dann wäre dieses Problem eindeutig, da der Auftragnehmer die Fahrtkosten in der Steuererklärung ansetzen könnte.

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EnnoWarMal  28.09.2016, 13:17
@MainCustom

Ich bin raus hier.

Wer nicht mal erkennt, wessen Aufwand es ist, von hier nach da zu fahen, muss damit eben klarkommen.

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Welche Fahrtkostenabrechnung?

Ich denke, der Vertrag lautet: "Halte Vorträge und du bekommst Geld dafür" und nicht "Fahr für mich in der Gegend herum." Oder?

Also ist das, was der Dozent erhält, sein Honorar, egal wie er es nennt. Dass er davon auch seine Fahrtkosten finanzieren muss und die deshalb in sein Angebot einzupreisen sind, ist ja logisch.

Wenn ich ein Brot kaufe, lege ich ja auch 1,79 auf den Tresen und erhalte "ein Brot" dafür. Und nicht etwa ein Brot und anteilige Fahrten zur Mühle und anteilige Löhne für die Angestellten und anteilige Stromkosten.

MainCustom 
Fragesteller
 28.09.2016, 09:50

Ich habe mich etwas undeutlich ausgedrückt. Es geht nicht um die Zusammensetzung. Die Defintion eines Honorares ist mir bewusst. Die Frage bezog sich jedoch auf die separaten Fahrtkosten und ob auf diese bei umsatzsteuerfreien Leistungen, Umsatzsteuer berechnet werden muss.

Der Auftraggeber erstattet Fahrtkosten separat. Diese sind nicht im Honorar enthalten.

Werden also auf diese separaten Fahrtkosten Umsatzsteuer berechnet oder werden diese ebenso wie die Hauptleistung als umsatzsteuerbefreit angesehen?

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buecherwurm2  28.09.2016, 11:21
@MainCustom

Ich bin der Meinung, dass alle Fahrtkosten UST-frei sind, sofern sie mit deiner Tätigkeit direkt in Zusammenhang stehen.

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EnnoWarMal  28.09.2016, 12:14
@buecherwurm2

Die Fahrtkosten sind nicht "umsatzsteuerfrei", da sie überhaupt nicht Kosten des Auftraggebers sind, sondern Kosten des Dozenten. Denn alles, was er in Rechnung stellt, ist dessen Honorar, auch wenn er zehnmal "Fahrtkosten, anteiligen Strom fürs Arbeitszimmer und anteilige Berufshaftpflicht" mit auf seine Rechnung schreibt.


Der Auftraggeber erstattet Fahrtkosten separat. Diese sind nicht im Honorar enthalten.

Natürlich sind die Fahrtkosten Teil des Honorars, ebenso wie die auch erstatteten Kosten für Arbeitslöhne seiner Mitarbeiter, Druck der Seminarunterlagen und alles andere, was so zur Erfüllung des Auftrags benötigt wird.

Diese Unkenntnis ist natürlich unter Umständen etwas teuer, denn wenn ich im Übrigen meine Kosten mit einem Aufschlag von - na sagen wir 20% versehe und das dann in Rechnung stelle, habe ich 20% Gewinn.

Und wenn ich einen Teil meines Honorars aussondere und mir extra und 1:1 erstatten lasse, habe ich 0% Gewinn auf diesen Teil. Und das nur, weil nicht verstanden wird, wer hier mit wem was für einen Vertrag gschlossen hat.


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