Vermieter will Einbauküche nicht erneuern, geht es?

5 Antworten

"habe ich gefragt ob man jetzige küche gegen eine Einbauküche austauschen kann. Mir wurde gesagt das es gehen würde"

Was lernst Du daraus? Zukünftig sollten Absprachen schriftlich fixiert werden!

"Mängel aufgezählt( kleine Schränke, sehr kleiner Herd und Backofen, Schränke instabile, kein Platz für irgendwas, Holz was abgesplittert ist, alte Geräte die teilweise viel Strom verbrauchen, und lange brauchen bis sie warm werden"

Vermutlich alles Mängel, die Du bereits mit der Wohnungsbesichtigung gesehen hast und Du hast trotzdem die Wohnung so genommen/gemietet.

Mietrechtlich sind das dann keine Mängel, da Du den Zustand so akzeptiert hast.

"Der Vermieter sagte sie würden eine neue Küche nur genehmigen wenn ich sie beim Tischler der Genossenschaft machen lasse. Das Geld für die Küche muss ich der Genossenschaft dann zahlen und die Küche bleibt beim Auszug dann trz in der Wohnung und darf nicht mit. Auch die elektronischen Geräte muss ich denen bezahlen und bekomme sie dann nicht mit."

Blödsinn!

Du redest/fragst zu viel.

Alte Küche abbauen, vernünftig einlagern und neue Küche aufbauen. Das darf dir nämlich niemand verbieten.

Ich wäre mir nicht ganz so sicher wie meine Vorredner, ob hier die üblichen Regeln gelten.

Offenbar wurde die Küche, die der Genossenschaft gehört, ja mitvermietet. Es gibt auch einen Vertrag, den Du unterschrieben hast und eine Satzung der Genossenschaft. Was steht da drin?

Wenn die Genossenschaft in ihren Wohnungen immer dieselben Küchen gemäss ihres Standards haben will, ist das vielleicht möglich. Und eine Küche, die ausgebaut wird, über Jahre im Keller gelagert wird, und dann wieder neu eingebaut wird, nimmt natürlich Schaden.

Ich würde das notfalls rechtlich prüfen lassen, z.B. vom Mieterverein.

Schlußendlich - niemand kann Dir verweigern, während Deiner Mietdauer eine eigene Küche einzubauen, soweit Du die vermietereigene Küche sachgerecht einlagerst und diese im Rahmen Deines Auszuges zurückbaust - sprich den ursprünglichen Zustand wieder herstellst.

Ansonsten kann die Genossenschaft Ersatz verlangen - allerdings nur zum Zeitwert der vermietereigenen Küche ...... und der sinkt bekanntermaßen mit jedem Jahr ab Einbau gerechnet.

https://www.aroundhome.de/kueche/magazin/einbaukueche-wertverlust/

"Lebensdauer" einer Küche .......

file:///C:/Users/weema/Downloads/Abzug-Neu-fuer-Alt-2022-Wirtschaftliche-Lebensdauer.pdf

Küche

ca. 15 — 25 Jahre

Bei sehr hochwertigen Küchen (z.B. Echtholzküchen) kann die wirtschaftliche Lebensdauer höher sein.

Küchen in einfacher Qualität können eine geringere Lebensdauer haben

seit wann bestimmt ein Vermieter was ich in meiner Wohnung habe?
Das ist der grüße Blödsinn den ich jemals gehört habe
bau die Küche an, lagre sie im Keller ein und kauf dir deine Küche und Geräte wo du willst, das geht den VM einen feuchten Käse an.