Muss bei Auszug die Kueche die in der Wohnung war, ausgebaut werden von Mieter?

2 Antworten

DU hast Dir zum einzug eine Küche chenken lassen, die nicht zur Wohnung gehört. Die Wohnung wurde ohne Küche, also leer vermietet.

Demnach mußt Du abbauen.

Die Vorschläge von @wodie sind sehr praxisgerecht.

Du hast die Küche vom Vormieter quasi geschenkt bekommen, daher gehört sie jetzt Dir. Der Vermieter hat mit der Küche nichts zu tun, da sie nicht zur Mietsache gehört. Wenn der Nachmieter eine eigene Küche hat und die in der Wohnung befindliche ( Deine ) Küche nicht haben möchte, musst Du sie ausbauen. Jetzt musst Du rechnen, was für Dich günstiger ist: die Küche selber ausbauen oder vom Nachmieter ausbauen lassen. Kostet Dich der Ausbau der Küche eine halbe Monatsmiete? Bedenke die Fahrtkosten usw. Ich würde ebenfalls versuchen, die Küche über ebay irgendwie los zu werden. Das habe ich auch schon mal gemacht. Der Käufer hat sie dann auch selber ausgebaut. Zur Not verschenken, wie Wodie bereits angeraten hat.