Auszug aus der Wohnung, danach Riss im Fenster?

4 Antworten

Jetzt kannst Du nur noch klären, wer alles nach dem Leerräumen der Wohnung das besagte Fenster geöffnet hat. Nach den Informationen des Glasers kann es also durchaus müglich sein, dass der Fensterflügel durch einen Luftzug so stark bewegt wurde, dass die Überdehnung des Glases stattgefunden hat. Da die Übergabe erst nach dem Ereignis stattgefunden hat, fällt es in Deinen Verantwortungsbereich.

"Ein Glaser hat ihm jetzt bescheinigt, dass es durch das Überdehnen des Fensters im geöffnetem Zustand passiert ist."

Klar dann ist der Riss genau an der Stelle aufgetreten wo der Fensterflügel an die Fensterlaibung stösst. Dann wird das Fenster überdehnt. Welche Scheibe dann zuerst reist ob innen oder außen ist reine Glückssache. Die Begründung des Vermieters ist plausibel. Wer hebt schon seine Schränke durchs Fenster? Das der Riss nicht bemerkt wurde, kar eine reine typische Schutzbehauptung. Es gibt ja niemanden der klar sagt, es war anschließend kein Riss da, sondern man hat ja keinen Riss bemerkt. Das kann unterschiedliche Gründe haben. Vielleicht hat ja niemand genau hingeschaut.

teamwoersi 
Fragesteller
 23.04.2016, 00:12

Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich die Wohnung 4 Wochen nicht bewohnt habe und bei der Übergabe eindeutige Anzeichen eines Betreten von anderen Personen (vermutlich Vermieter) ohne meine Erlaubnis erfolgte. Desweiteren ist es üblich, Schränke aus dem Fenster zu heben, wenn die Wohnung im Erdgeschoss liegt und der Transport über Zimmer und Hausflur komplizierter wäre

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Ich denke das ist ein Fall für Deine Hapflichtversicherung.Wurde der Riss während Deines Mietverhältnisses verursacht, bist Du halt dran.

Etwas anderes zu beweisen wird schwer sein.

Ich würde auch meinen, dass du für alles vor der Übergabe haften musst.