Streichen hinter Küchenmöbeln?

3 Antworten

Zunächst mal solltest du prüfen, was dazu im Mietvertrag steht. Ältere MVe enthalte z.B. starre Fristen welche inzwischen für nichtig abgeurteilt wurden. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass es gar keine wirksame Vereinbarung darüber gibt.

Grundsätzlich musst du die Wohnung auch nicht besser zurück geben, wie du sie übernommen hast. Zur Beurteilung dessen hilft auch das Übergabeprotokoll.

Sollte sich dennoch eine wirksame Renovierungsklausel finden, aus der hervorgeht, dass die Küche jetzt gestrichen werden muss, gehört dazu selbstverständlich auch der Bereich, vor dem früher einmal Möbel standen.

Unabhängig von der rechtlichen Einordnung könnte man aber auch mal durchrechnen, ob ein 5-Litereimer Farbe und 30 Minuten Arbeit oder ein zweijähriger Rechtsstreit wirtschaftlicher ist.

Klar, beinhaltet die Wohnung keine Küche und Du musst diese rausnehmen, dann hast Du nun Pech!

Wenigstens die Wand hinter den Küchenmöbeln musst Du wohl streichen.

Bei den restlichen Küchenwänden kommt es auf deren Zustand an.

Alles unter dem Aspekt, dass in Deinem MV eine wirksame Schönheitsreparaturklausel enthalten ist!

Nein aber ich hoffe Du hast ein Photo gemacht.