Verlustvortrag von Außergewöhnlichen Belastungen bei Rentnern
Ich bin Rentner (84) und hatte 2012 durch krankheitskosten hohe Außergewöhnliche Belastungen, die meine positiven Einnahmen überstiegen haben. Jetzt frage ich mich, ob ich den Anteil, der mir nicht erstattet werden kann, in die Folgejahre vorschreiben kann. Ist das möglich?
2 Antworten
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@Franz der Vierzehnte
Kollege blackleather hat leider recht: Man kann diese Ausgaben nicht in andere Jahre mitnehmen. Die einzige Rettung besteht darin, die Bezahlung auf mehrere Jahre zu verteilen, sofern das möglich ist.
Kollege blackleather ist Steuerberater und weiß das also ganz genau.
EnnoBecker
10.03.2013, 14:43
Bei außergewöhnlichen Belastungen gibt es keinen Verlustvortrag; nur bei den Einkunftsarten (siehe § 10d EStG). Und außergewöhnliche Belastungen haben ja nichts mit Einkünften zu tun.
@EB: Pssssstt!!!!! Das weiß doch keiner! Musst du mich schon wieder outen?