Verlustvortrag von Außergewöhnlichen Belastungen bei Rentnern

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@Franz der Vierzehnte

Kollege blackleather hat leider recht: Man kann diese Ausgaben nicht in andere Jahre mitnehmen. Die einzige Rettung besteht darin, die Bezahlung auf mehrere Jahre zu verteilen, sofern das möglich ist.

Kollege blackleather ist Steuerberater und weiß das also ganz genau.

blackleather  10.03.2013, 14:24

@EB: Pssssstt!!!!! Das weiß doch keiner! Musst du mich schon wieder outen?

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Bei außergewöhnlichen Belastungen gibt es keinen Verlustvortrag; nur bei den Einkunftsarten (siehe § 10d EStG). Und außergewöhnliche Belastungen haben ja nichts mit Einkünften zu tun.