Müssen Rentner Rentenbezüge in der Steuererklärung angeben?

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Er gibt die Bruttorente auf Anlage R an. Je nachdem, welche Stelle die Rente auszahlt, bekommt man eine Jahresrentenbescheinigung zugesandt, oder muss sie gesondert anfordern, wenn man sie wünscht. Die Vorlage des Rentenbescheides ist nicht mehr unbedingt erforderlich, da die Finanzverwaltung die Rentendaten im Regelfall schon hat.

Die Rentebezüge stellen sonstige Einkünfte nach § 22 Einkommensteuergesetz dar.

Die Rentenbezüge sind grundsätzlich steuerpflichtig, obwohl ein Teil steuerfrei bleibt. Möglicherweise sind manche rentenähnlichen Bezüge (z.B. Pensionen) schon lohnbesteuert worden.

Der Eintrag erfolgt daher in Anlage R und/oder N. Im übrigen s. Meandor's Antwort.