Können Internatskosten vollständig abgesetzt werden, wenn medizinische Indikation vorliegt
Aufgrund einer diagnostizieren Persönlichkeitsstörung bei unserem Sohn (15J.) ist eine außerhäusliche Unterbringung empfohlen worden. Seitdem besucht er ein Internat. Sind die damit entstehenden Kosten (Aufwendungen für Beherbergung, Betreuung, Verpflegung, Schulgeld, Fahrtkosten etc.) vollständig von der Steuer als Sonderausgaben absetzbar oder nur der Schulgeldanteil?
1 Antwort
Da muss man unterscheiden.
Die Kosten für eine Internatsausbildung sind nur im Bereich der Schulkosten abzugsfähig.
Wenn die auswärtige Unterbringung medizinisch indiziert ist, so ist dies ein Fall für den Bereich der aussergöhnlihen Belastungen. Also dort ansetzen. eine zumutbare Belastung ist ggf. zu berücksichtigen (hier inder Suchfunktion "aussergewöhnliche Belastung" eingeben das führt zu einem Tipp, wie die zumutbare Belastung zu rechnen ist).
Ein ärztliches Attest muss beigefügt werden.