Sind Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar ?

2 Antworten

Ja natürlich, unbedingt aber auch alle anderen Quittungen des jahres sammeln (zuzahlungen in der Apotheke usw.), denn es geht eine zumutbare Belastung ab, die vom Familienstand udn vom einkommen abhängt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ihr müßt aber darauf achten, dass bei der Rezeptgebühr auf der Quittung der Name steht, sonst wird die Quittung nicht anerkannt. Gut ist wenn die Apotheke am Ene des Jahres ein Sammelausdruck macht. Beantragen.