Mein Verlobter lebt in Spanien.Kann ich Flüge bei der Steuer geltend machen?
Mein Verlobter lebt in Spanien. 1mal im Monat fliege ich übers Wochende hin. Kann ich diese Kosten bspw. als außergewöhnliche Belastungen absetzen? Auch nach unserer Hochzeit wird er bis auf weiteres in Spanien sein und ich in Deutschlad. Was für stuerliche Regelungen müssen wir hier beachten?
2 Antworten
Da geht mir echt die Hutschnur hoch!!!! Was heisst denn hier Privatvergnügen, nur weil man eine Fernbeziehung hat!!! Ich zahle über 1000 Euro im Jahr und darin ist auch Umsatzsteuer enthalten! Ich zwinge auch keinen auf dem Land zu wohnen, Kinder zu haben, halbtags zu arbeiten etc.! Und was Selbstständige so alles absetzen können!!!! Da ist der Einkaufsflug nach Paris noch das wenigste!!!
Aussergewöhnliche Belastungen (so mag man es persönlich finden), paßt in steeurlichen Sinn überhaupt nciht.
Die FRage wäre, warum lebt er in Spanien? Der Arbeit wegen? Gibt es hier einen Wohnsitz, also ist unbeschränkte Steuerpflicht gegeben?
Wenn man alle Infos hätte, könnte man ggf. üvbvberlegen, ob es soetwas wie doppelte Haushaltsführung gäbe, aber wie gesagt dazu braucht man:
Wer hat wo seinen Wohnsitz?
wer hat wo seine Arbeit