unterhaltspfändung durchs jugendamt

1 Antwort

Frage dazu, hast Du für die Kinder Unterhaltsvorschuss bekommen? vermutlich ja.

Dann die Frage, wie ist der derzeitig festgesetzte Unterhalt?

den festgesetzten Unterhalt müssen sie weterreichen. Wenn sie mehr pfänden können, werden sie die Differenz auf die Vorschüsse anrechnen, die gezahlt wurden.